Dresden (SN) – Die Betreuungsbehörde des Dresdner Sozialamts lädt die Dresdnerinnen und Dresdner, die Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- oder Patientenverfügungen haben, am Dienstag, 8. September 2020, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend in das Sozialamt, Glashütter Straße 51, ein. Weil die Platzkapazität des Veranstaltungsraums im Erdgeschoss dieses Verwaltungsgebäudes begrenzt ist, wird um telefonische Anmeldung unter (03 51) 4 88 94 71 gebeten. Der Zugang zu dem Veranstaltungsraum ist barrierefrei.
Ein schwerer Unfall, eine schwere Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis eine Betreuerin oder ein Betreuer gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann immens sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.
Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung Tipps zum Inhalt dieser Erklärungen und beglaubigt sie bei Bedarf.
Die Teilnehmer der Veranstaltung werden gebeten, Abstand zu halten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Desinfektionsmittel für die Hände steht bereit.
Mehr Informationen stehen im Internet unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde.
____________________________________
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll