Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe kündigt weitere rechtliche Schritte gegen Gasbohrungen vor Borkum an.
- Höchstes Gericht Raad van State in Den Haag hat heute entschieden, dass Arbeiten für Gasbohrungen vor Borkum beginnen dürfen.
- Geplante Bohrungen im Wattenmeer zerstören ökologisch wertvolle Riffe und feuern Klimakrise weiter an.
- DUH und ihre Partner kündigen weitere rechtliche Schritte an und fordern von Landesregierung Niedersachsen, bereits erfolgte Teilgenehmigungen zurückzunehmen.
Das höchste niederländische Gericht hat heute überraschend grünes Licht für die Fortführung der Gasbohrungen vor Borkum gegeben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und ihre Partner kündigen daraufhin weitere rechtliche Schritte an. Der Konzern One-Dyas kann zunächst mit den Bauarbeiten an der Bohrplattform vor Borkum beginnen. Nach der Entscheidung im Eilverfahren gegen die erneute Genehmigung folgt nun das Hauptsacheverfahren. Dem Projekt fehlt allerdings nach wie vor die benötigte deutsche Genehmigung. Die DUH und ihre Partner fordern die Landesregierung Niedersachsen auf, eine bereits erfolgte Teilgenehmigung für die Verlegung eines Seekabels zur Energieversorgung der Bohrinsel zurückzunehmen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die heutige Entscheidung ist ein schwerer Schlag für den Meeres- und Meer. Die Gasbohrungen sind nicht nur unnötig, sondern für das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer sogar gefährlich. Wir sind uns sicher, dass wir uns mit unseren Argumenten für Klima- und Umweltschutz gegen das Projekt im ausstehenden Hauptsacheverfahren durchsetzen können. Nach der heutigen Entscheidung ist aber auch klar, dass die Landesregierung Niedersachsen endlich Position beziehen muss: Eine verbale Ablehnung des Projektes reicht nicht mehr. Die Landesregierung muss den offenen Antrag für die Gasförderung im deutschen Teil des Gasfeldes ablehnen und die bereits erteilte Teilgenehmigung des Projektes für den Bau eines Seekabels für die Energieversorgung der Bohrinsel zurücknehmen. Auch in diesen Verfahren werden wir nicht lockerlassen und rechtliche Schritte einleiten.“
Bernd Meyerer, Sprecher der Bürgerinitiative Saubere Luft Ostfriesland: „Offensichtlich folgt das Gericht mit seiner Entscheidung dem großen politischen Druck, den das niederländische Wirtschaftsministerium aus kurzsichtigen finanziellen Gründen aufgebaut hat. One-Dyas kann nun starten, führt aber ebenfalls schon die vorbereitenden Untersuchungen für die nächsten Gasförderplattformen durch. Angesichts zunehmender Wetterextreme und voranschreitendem Artensterben ist das sowohl ökologischer als auch ökonomischer Wahnsinn. Die Nordsee wird nun erneut mit fossilen Gasbohrinseln verschandelt, obwohl es gerade das Festhalten an diesen fossilen Energieträgern ist, was uns den weltwirtschaftlichen Anschluss verpassen lässt. Die empfindlichen Steinriffe sind nun in großer Gefahr. Unsere Hoffnung ist nun, dass es eine Ablehnung der Genehmigung aus Deutschland gibt und dass wir das Projekt in der Hauptverhandlung doch noch stoppen können.“
Hintergrund:
Nachdem die DUH die niederländische Genehmigung für die Bohrungen im April gekippt hatte, erteilte das zuständige niederländische Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nur einen Monat nach dem Urteil plötzlich eine neue Genehmigung. Die DUH zweifelt an deren Rechtmäßigkeit und hatte zusammen mit Partnern aus den Niederlanden und Deutschland einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Nach Anhörung am 12. Juni 2024 hat der niederländische Raad van State heute seine Entscheidung veröffentlicht. Daran schließt sich nun das Hauptverfahren an.
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Text: Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.