Geflügelpest in Niedersachsen: Tote Wildvögel nicht anfassen

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Geflügelpest in Niedersachsen: Tote Wildvögel nicht anfassenLandwirtschaftsministerium bittet um Vorsicht und MithilfeHannover. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) richtet weiterhin den dringenden Appell an alle geflügelhaltenden Betriebe, die Betriebshygiene und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor dem Virus strikt einzuhalten. Klinische Auffälligkeiten im Geflügelbestand müssen dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.

Das Virus der Geflügelpest ist mittlerweile dauerhaft in der Wildvogelpopulation in Europa vorhanden. Mit dem Herbstzug von Wildvögeln kommt es zu einem Neueintrag von Geflügelpest-Viren in die Wildvogelpopulation. Entsprechend steigt das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelhaltungen. Zunehmend werden auch in Niedersachsen kranke und verendete Kraniche gesichtet.

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Niedersachsens Agrar-Staatssekretärin Frauke Patzke: „Auch wenn das Virus für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen grundsätzlich ungefährlich ist, sollten kranke und verendete Wildvögel nicht angefasst werden; der Kontakt von Hunden und Katzen zu diesen Tieren sollte vermieden werden. Tote Wildvögel sollten den örtlich zuständigen kommunalen Veterinärämtern mitgeteilt werden, damit diese die Untersuchung der Tiere veranlassen können.“ Wildvögel, die auffällige Symptome zeigen (z. B. Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit) sollten nicht angefasst oder sogar mitgenommen werden. Es gibt in der Regel keine Heilungschancen für diese Tiere. Das Einfangen und der Transport bedeuten zusätzlichen Stress und Leid für die Tiere.

Im Rahmen eines landesweiten Monitorings werden neben Tieren aus Geflügelhaltungen auch Wildvögel und terrestrische Prädatoren (z. B. Füchse, Marderhunde, Marder, Waschbären) auf das Influenzavirus untersucht. Um terrestrische Prädatoren, die wegen Auffälligkeit erlegt oder verendet aufgefunden wurden, ebenfalls auf das aviäre Influenzavirus untersuchen zu können, bittet das Landwirtschaftsministerium Jagdausübungsberechtigte, diese Tiere dem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES zuzuleiten.

Weil auch Katzen an dem Virus erkranken können, bittet das ML zudem praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte, Blutproben insbesondere von Freigängerkatzen mit Einverständnis der Halterinnen und Halter dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten werden vom LAVES übernommen. Durch die Untersuchung soll im Rahmen eines von der Tierärztekammer Niedersachsen und dem LAVES durchgeführten Projekts eruiert werden, ob sich das Geflügelpestvirus an Katzen, die möglicherweise Kontakt zu infizierten Wildvögeln hatten, anpasst.

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Hintergrund:

Europaweit und in Deutschland ist daher derzeit ein Anstieg der Anzahl an Ausbrüchen in Geflügelhaltungen feststellbar.

In Niedersachsen wurde im Oktober das Virus der Geflügelpest in fünf Geflügelbetrieben nachgewiesen: In drei Puten und einem Enten haltenden Betrieb im Landkreis Cloppenburg sowie in einem Legehennenhaltenden Betrieb im angrenzenden Landkreis Diepholz. Am heutigen Freitag wurde zudem der amtliche Verdacht auf Vogelgrippe in einer Geflügel-Kleinsthaltung im Landkreis Heidekreis vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Die Landkreise haben die erforderlichen Schutzmaßnahmen angeordnet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es als Ergebnis der Risikobewertung keine landesweite Aufstallpflicht für Geflügel.

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Text: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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