Schweiz verschärft Asylrecht – Flüchtlinge dürfen nicht mehr ins Ausland reisen – Der Schweizer Bundesrat hat eine deutliche Verschärfung der Asylpolitik beschlossen. Künftig sollen Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und als schutzbedürftig eingestufte Personen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen – weder in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten noch in andere Länder. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Reisebewilligung erteilen. Die entsprechende Verordnung befindet sich seit dem 22. Oktober 2025 in der Vernehmlassung und soll nach deren Abschluss rechtskräftig werden.
Einheitliche Regelung für alle Asylbereiche
Bislang galten die Reisebeschränkungen je nach Aufenthaltsstatus unterschiedlich. Während anerkannte Flüchtlinge ohnehin keine Reisen in ihr Herkunftsland unternehmen durften, konnten vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige in Ausnahmefällen mit Bewilligung des SEM ins Ausland reisen. Dieses bisher komplexe System soll nun vereinheitlicht werden.
Ziel der neuen Bestimmung ist laut Bundesrat, „Missbrauch zu verhindern und den Schutzgedanken des Asyls zu wahren“.
Wer in sein Heimat- oder Herkunftsland reist, obwohl er dort nachweislich Schutz vor Verfolgung beantragt hat, stellt diesen Schutzgrund selbst in Frage. Eine Rückkehr dorthin sei daher nicht mit dem gewährten Schutzstatus vereinbar, so die Begründung des Bundesrats.
Nur noch Reisen in absoluten Härtefällen erlaubt
Das neue Modell sieht ein grundsätzliches Reiseverbot für alle Personen im Asylverfahren oder mit vorläufiger Aufnahme vor. Nur in „begründeten Ausnahmefällen“ – etwa bei schwerer Krankheit oder Tod eines engen Familienangehörigen – kann eine Bewilligung erteilt werden. Zuständig dafür ist das Staatssekretariat für Migration. Wer ohne Erlaubnis reist, riskiert den Verlust des Schutzstatus und weitere ausländerrechtliche Konsequenzen.
Sonderregelung für Ukrainer mit Schutzstatus S
Personen aus der Ukraine bleiben von dem allgemeinen Reiseverbot ausgenommen. Wer den sogenannten Schutzstatus S besitzt, darf weiterhin bis zu 15 Tage pro Halbjahr in die Heimat reisen. Während dieser Zeit ruht allerdings der Anspruch auf Sozialhilfe, und die geplante Abwesenheit muss der zuständigen Gemeinde gemeldet werden. Zuvor galt in vielen Kantonen eine 15-Tage-Regel pro Quartal – die neue Regelung halbiert also die zulässige Reisedauer.
Das SEM begründet die Sonderregelung damit, dass viele Ukrainer Familienmitglieder in Kriegsgebieten versorgen oder Eigentum sichern müssen. Daher solle ihnen trotz des allgemeinen Verbots weiterhin eine begrenzte Rückkehrmöglichkeit eingeräumt werden.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Die Entscheidung des Bundesrats stößt auf geteilte Reaktionen. Befürworter sprechen von einem „notwendigen Schritt zur Wahrung des Asylgedankens“. Reisen in das Herkunftsland seien mit einem Schutzstatus schlicht nicht vereinbar. Kritiker hingegen warnen vor pauschalen Einschränkungen, die auch humanitäre Härtefälle treffen könnten – etwa Besuche bei sterbenden Angehörigen oder dringend notwendige Behandlungen im Ausland.
Menschenrechtsorganisationen befürchten zudem, dass die Schweiz mit diesem Schritt ein Signal für eine restriktivere Asylpolitik in Europa setzt. Sie fordern klare, nachvollziehbare Kriterien für Ausnahmeregelungen, um individuelle Notlagen angemessen zu berücksichtigen.
Schweiz verschärft Asylrecht – Offene Fragen und weitere Schritte
Noch ist offen, wann die Neuregelung genau in Kraft treten wird. Nach Abschluss der Vernehmlassung muss der Bundesrat die endgültige Fassung beschließen und im Bundesblatt veröffentlichen. Erst dann werden die Bestimmungen verbindlich.
Bis dahin gilt für alle Betroffenen weiterhin die bisherige Praxis: Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene dürfen nur mit ausdrücklicher Bewilligung reisen – eine Rückkehr ins Herkunftsland bleibt jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Die Schweiz setzt mit dieser Reform ein klares Zeichen: Der Schutzstatus ist kein Freifahrtschein für Auslandsreisen, sondern soll künftig noch strenger an den ursprünglichen Asylgrund gebunden werden. (hk)
Quellen: Bundesrat / news.admin.ch, SRF, Blick, Bluewin, Focus Online, SEM, Kanton St. Gallen, UNHCR Schweiz.