Hamburg – Verkehr: Neues Bewohnerparkgebiet für Rotherbaum geplant

Landesbetrieb Verkehr startet Online-Umfrage für Anwohner.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Hamburg -Hamburg – Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) plant die Einführung eines Bewohnerparkgebietes für den Stadtteil Rotherbaum. Dazu können sich Anwohnerinnen und Anwohner ab dem 22.11.2019 an einer Online-Umfrage beteiligen. Alternativ ist eine schriftliche Teilnahme an der Umfrage möglich (Exemplare des Umfrageformulars liegen im Museum am Rothenbaum, Rothenbaumchausee 64, aus).

Hintergrund der möglichen Einführung eines neuen Bewohnerparkgebiets ist die schwierige Parksituation im Stadtteil rund um die Universität Hamburg, als auch in direkter Nachbarschaft der Außenalster. Viele der 16.800 Anwohnerinnen und Anwohner berichteten dem LBV, dass es in verschiedenen Bereichen fast unmöglich sei, einen Parkplatz zu finden. Das Verkehrsmanagement des LBV konnte u.a. mit einer Kennzeichenerhebung den Parkraummangel für die Anwohner bestätigen.

Im Grindelviertel liegt die Auslastung des Parkraums zwischen 09:00 und 19:00 Uhr bei über 90%. Im südlichen Pöseldorf und am Alsterufer liegt diese zwischen 09:00 und 13:00 Uhr bei über 95% und nimmt erst in den Abendstunden ab. Hauptursache für den Parkdruck sind eine Vielzahl gebietsfremder Dauerparker, wie Pendler, Studierende sowie Kurzzeitparker. Gerade für die Gebiete Pöseldorf und Alsterufer hat sich ergeben, dass fast 2/3 des Parkraums u.a. durch Pendler dauerhaft belegt sind. In einigen Straßen, wie Tesdorpfstraße, Mittelweg oder Heimhuder Straße, kommt es vermehrt zu Parkverstößen, die auch die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden.

Insgesamt wurde durch die Kennzeichenerhebung belegt, dass in dem Gebiet tagsüber ein akuter Parkraummangel für die Anwohnerinnen und Anwohner besteht.

Ein erstes Konzept des LBV sieht künftig vier Bewohnerparkzonen für den Stadtteil vor. Beim Bewohnerparken haben Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit, online (25 EUR) oder beim Landesbetrieb Verkehr (30 EUR) einen Bewohnerparkausweis für ein Jahr zu beantragen. Anwohnerinnen und Anwohner des Bewohnerparkgebiets sind damit von der Höchstparkdauer und den regulär geltenden Parkgebühren befreit.

Vorausgesetzt, die Pläne stoßen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern auf breite Zustimmung, wäre eine Realisierung der Maßnahme im ersten Halbjahr des Jahres 2020 möglich.

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