Hamburger Tierschutzverein: Sommerferien beginnen wieder mit vielen Tieraussetzungen

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Sommerferien beginnen wieder mit vielen Tieraussetzungen – Morgen, am 24. Juli 2025, beginnen in Hamburg die Sommerferien. Nicht alle Menschen können oder wollen den Urlaub mit ihren Haustieren verbringen – leider ist der Start in die Ferien für viele Tiere ein Abschied für immer. Denn wieder wurden zu Beginn der Sommerferien zahlreiche Tiere ausgesetzt. Erste Urlaubsopfer hat der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) in den vergangenen Wochen bereits aufgenommen.

„Wieder mussten wir vor Beginn der Sommerferienzeit zahlreiche Aussetzungsopfer in unserem Tierheim aufnehmen. Es ist so traurig, dass jedes Jahr gewissenlose Menschen großes Leid oder sogar den Tod ihres Haustieres in Kauf nehmen, indem sie es einfach aussetzen, bevor sie in den Urlaub fahren. Wer die schönste Zeit des Jahres nicht mit seinem tierischen Begleiter verbringen mag oder kann und keine vorübergehende Unterbringungsmöglichkeit findet, sollte ein Mindestmaß an Verantwortung zeigen und dem Tier die Möglichkeit geben, in einem neuen Zuhause glücklich zu werden. Tierheime wie unseres können dabei helfen“, mahnt Janet Bernhardt, 1. Vorsitzende des Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

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Die Zahl der verlassenen und verstoßenen Tiere ist vor Beginn der Hamburger Sommerferien wieder hoch: Seit Anfang Juni wurden 192 Fundtiere aus dem Hamburger Stadtgebiet im Tierheim Süderstraße des HTV aufgenommen. Die Dunkelziffer der Urlaubsopfer schätzt der HTV wesentlich höher ein, da nicht alle Tiere rechtzeitig gefunden werden und im Verborgenen sterben.

Mutmaßlich ausgesetzt wurden im Juni und Juli 10 Hunde, 100 Katzen, 21 Kaninchen, 2 Meerschweinchen, 16 Ziervögel, 17 Tauben, 9 Hühner, 14 Schildkröten, 2 Echsen und 1 Achatschnecke. Einige Tiere davon waren trächtig: 16 zusätzliche Katzen und weitere sechs Kaninchen wurden im Tierheim geboren.

Für 25 dieser Tiere (12 Katzen, 3 Kaninchen und 10 Vögel) kam sämtliche Hilfe zu spät: Sie verstarben noch auf dem Weg zur tierärztlichen Versorgung, schliefen trotz einer Behandlung für immer ein oder mussten trotz aller Bemühungen erlöst werden.

Kapazitäten im Tierheim am Limit

Erfahrungsgemäß steigt die Zahl ausgesetzter Tiere während der Sommerferien weiter an und kann traurige Spitzenwerte von mehr als 50 Fällen pro Woche erreichen. Das Tierheim Süderstraße ist schon jetzt an der Belastungsgrenze – für Katzen besteht bereits ein Aufnahmestopp. HTV-Vorsitzende Janet Bernhardt: „Wir hoffen inständig, dass unsere Aufklärungsarbeit fruchtet und es nicht so viele Ferienopfer werden, wie in den vergangenen Jahren. Schon jetzt können Katzen nur in Ausnahmefällen in unserem Tierheim aufgenommen werden – ein erneuter Aufnahmestopp für Hunde droht.“

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Wieder zahlreiche ausgesetzte Katzen – Hoffen auf die Katzenschutzverordnung

Die hohe Anzahl aufgefundener Katzen, ihrer Welpen und sogar trächtiger Katzenmütter in den vergangenen Wochen zeigt, dass viel Nachwuchs ungewollt ist und die Menschen gerade in der Ferienzeit überfordert. Der HTV setzt daher große Hoffnungen in die Katzenschutzverordnung, die ab dem 1. Januar 2026 in der Hansestadt gilt. Alle Freigängerkatzen müssen bis dahin kastriert und registriert sein. „Da unsere Aufnahmekapazitäten durch die noch immer andauernde Sanierung unseres Alten Katzenhauses weiterhin beschränkt sind, hoffen wir, dass die Katzenschutzverordnung die Flut an ungewolltem Katzennachwuchs, der bei uns im Tierheim landet, wie in anderen Bundesländern erfolgreich eindämmt“, so die HTV-Vorsitzende. 

Das sind Hamburgs erste Ferienopfer

Zahlreiche Tiere landen in diesen Wochen im Tierheim, weil sie ihren Menschen in der Ferienzeit offenbar lästig sind – die meisten von ihnen werden ausgesetzt und damit einem ungewissen Schicksal überlassen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

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3736_F_25 Nala

Die dreijährige Labradorhündin Nala verstand die Welt nicht mehr: Sie wurde am 10.07.2025 nachts, angebunden vor einem Polizeikommissariat am Sievekingdamm im Hamburger Stadtteil Hamm, einfach zurückgelassen. Die hübsche Hündin mit schwarzen Flecken auf der Zunge trug ein rosa Halsband. Sie ist gechippt und registriert – aber unsere Kontaktaufnahmen blieben erfolglos.

2601_F_25 Olaf

Olaf wurde am 08.06.2025 in der Georg-Wilhelm-Straße in Wilhelmsburg gefunden. Der circa zwei Jahre alte, kastrierte, weiße Scottish-Fold-Kater mit blauen Augen wurde in einer rot-grauen Transportbox ausgesetzt, die mit einem blauen Handtuch ausgelegt war. Er ist nicht gechippt.

3362_F_25 Biene

Biene wurde am 01.07.2025 im Öjendorfer Park mutmaßlich ausgesetzt. Sie trug ein graues Flohhalsband – ihr Chip ist nicht registriert. Die circa 2019/2020 geborene English-Bulldog-Dame war – auch rassebedingt – in einem erbärmlichen Zustand: Sie muss jetzt dringend abspecken und eine Gaumensegel-OP sowie eine Faltenresektion im Gesicht überstehen.

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4141_F_25 Juli

Die Heilige-Birma-Katze Juli wurde am 21.07.2025 nachts vor dem Personaleingang unseres Tierheims in einem Korb ausgesetzt. Der Korb enthielt allerlei Katzenzubehör, Futter und Wasser. Die circa 2017 geborene Juli ist am Bein verletzt und muss unter starken Schmerzen gelitten haben. ,

3131_F_25 Trio

Trio ist eine Chinesische Dreikielschildkröte, die zusammen mit einem Wasserschildkröten-Kumpel am 23.06.2025 im Isebekkanal in Höhe Hoheluft vermutlich ausgesetzt wurde. Sie ist nur eine von zahlreichen Schildkröten, die in den vergangenen Wochen als Fundtiere in unsere Obhut kamen.

Das Aussetzen eines Tieres steht unter Strafe!

Wer Angaben zu diesen oder weiteren Tieraussetzungen machen kann, wendet sich bitte telefonisch an die Tierschutzberatung des HTV: 040 211 10 6-24/-12 oder per E-Mail an ti****************@************************in.de. Die Hinweise werden vertraulich behandelt. Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn etwa das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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Text: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.

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