Koblenz – Seit dem 19. Januar 2013 wird in Deutschland nur noch der aktuelle EU-Führerschein von den Führerscheinstellen ausgegeben. Die Mehrheit der Menschen mit einer Fahrerlaubnis ist jedoch noch im Besitz der „alten“ Führerscheine.
Diese alten Führerscheine verlieren in den nächsten Jahren ihre Gültigkeit. Um mit einem gültigen Dokument am Fahrzeugverkehr teilnehmen zu können, muss der alte Führerschein in den nächsten Jahren in den aktuellen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der komplette Umtausch aller Führerscheine soll bis zum Jahr 2033 abgeschlossen sein. Bis dahin werden in jedem Jahr bestimmte Geburtsjahrgänge mit Fahrerlaubnis verpflichtet sein, für einen Umtausch zu sorgen. Zunächst trifft es die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren alte Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen.
Grundsätzlich sind die Führerscheininhaber selbst verpflichtet ihre Führerscheine rechtzeitig umzutauschen. Die Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Koblenz versendet jedoch in den nächsten Monaten Hinweisschreiben an die Koblenzer Bürgerinnen und Bürger, um auf die Umtauschpflicht hinzuweisen.
Die Führerscheininhaber können sich auch jederzeit an die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle wenden, um vorhandene Unsicherheiten zu klären. Unter der Mail-Adresse fahrerlaubnisbehoerde@stadt.koblenz.de oder unter der Telefonnummer 0261-129 4404 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen bereit.
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Stadt Koblenz