Ludwigshafen – OB weist Beschwerde zurück

Mittelrhein-Tageblatt - Stadtnachrichten - RLP-24 - Ludwigshafen - Ludwigshafen – Die Anwesenheit von Wahlbewerberinnen und -bewerbern in Wahllokalen ist grundsätzlich möglich. Der Wahlakt ist nach § 28 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz beziehungsweise § 31 Bundeswahlgesetz und nach § 54 Bundeswahlordnung öffentlich.

Dementsprechend hat jede Person Zutritt zum Wahllokal, wenn und solange sie oder er den Wahlakt nicht stört oder die Wahl zu beeinflussen versucht (vergleiche § 35 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz beziehungsweise § 32 Absatz 1 Bundeswahlgesetz). Das bloße Aussprechen des Dankes an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stellt keine Wahlbeeinflussung dar.

Mit dieser Klarstellung hat Wahlleiterin OB Dr. Eva Lohse auf die Beschwerde des unabhängigen OB-Kandidaten Dirk Schmitz und seinen Antrag, Kandidaten am Wahlsonntag die Anwesenheit in den Wahllokalen zu untersagen, bereits am Nachmittag des gestrigen Donnerstag, 21. September 2017, in einem E-Mail reagiert. Ihre Haltung hatte die Verwaltung vorab mit dem Büro des Landeswahlleiters abgestimmt.

Die OB verwies auch auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, (VG Köln, Beschluss vom 06. Februar 2012 – 4 K 241/10 –, Rn. 46, juris). Danach lässt sich aus den oben genannten Gründen dem Umstand, dass sich ein Wahlbewerber im bewziehungsweise vor einem Wahllokal aufgehalten und die Wähler begrüßt hat, eine Wahlunregelmäßigkeit nicht entnehmen.

***
Urheber: Stadt Ludwigshafen

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Scroll to Top
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com