Niedersachsen – Glücksspielgesetz wird geändert: Losverfahren für Spielhallenkonzessionen und Bedingungen für Testspiele werden gesetzlich geregelt

suedwest-news-aktuell-deutschland-niedersachsenNiedersachsen – Glücksspielgesetz wird geändert: Das niedersächsische Glücksspielgesetz soll geändert werden. Die geplanten Änderungen nor­mieren einerseits ein bereits im Verwaltungsvollzug bewährtes Vorgehen, sie sind inso­weit gesetzliche Klarstellung. Andererseits werden auch vorhandene Regelungslücken ge­schlossen. Den Entwurf des Innenministeriums hat die niedersächsische Landesregierung am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung frei­gege­ben.

Die Änderungen im Bereich der Spielhallen gehen auf Vorschläge des Niedersächsischen Wirt­schaftsministeriums zurück. Insbesondere soll das in der Praxis bereits angewandte Los­verfahren zur Auflösung des Verbots von Mehrfachkonzessionen gesetzlich geregelt werden, damit nach Ab­lauf der Übergangsfrist ab Juli dieses Jahres die umfassende Einhaltung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen zu gewährleistet werden kann. Von dieser Regelung sind in Nie­dersachsen etwa 1.900 Spielhallen betroffen. Etwa die Hälfte der Betriebe dürfte wegen der geltenden Abstandsregelung aus dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig sein.

Darüber hinaus soll die Regelung zur Verwendung der Glücksspielabgabe als Finanzhilfe für die Niedersächsische Bingo-Stiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit an die Praxis an­gepasst werden. Mit der Regelung über die Verwendung der Finanzhilfe für die Bingo-Stiftung wird einer Empfehlung des Landesrechnungshofes Rechnung getragen.

Zur verbesserten Bekämpfung des illegalen Glücksspiels soll außerdem eine Rechtsgrund­lage für die rechtssichere Durchführung von behördlichen Testspielen geschaffen werden. Testkäufe und Testspiele sind wichtige Instrumente bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. Die Einfüh­rung dieser Rechtsgrundlage soll bei den aufsichtsbehördlichen Maßnahmen Rechtssicherheit ge­währleisten. Sie stellt auch klar, dass die Glücksspielauf­sichtsbehörde zu Ermittlungszwecken und zum Nachweis unerlaubten Glücksspiels Test­käufe und Testspiele durchführen darf, die nicht als behördliche Maßnahme erkennbar sind.

Weitere Änderungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensgestaltung und der inhaltli­chen Klarstellung von Regelungen, die in der Praxis zu Auslegungsfragen geführt haben. Sie leisten da­mit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des geltenden Glücksspielstaatsvertra­ges und des nie­dersächsischen Glücksspielgesetzes.


Herausgeber: Nds. Staatskanzlei