Ministerin Barbara Otte-Kinast: „Wichtiges Signal“
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erfreut: „Das ist ein wichtiges Signal, wir lassen die Betriebe nicht alleine.“ Durch die Pandemie unterliegen die Höfe mit Saisonarbeitskräften besonderen Vorschriften. Dazu zählen erhöhte Hygieneauflagen und die Einzel-Unterbringung in Gästezimmern. Mit den nunmehr bereit gestellten Mittel wird sich das Land an den erforderlichen Mehrkosten beteiligen.
Im Landwirtschaftsministerium wird derzeit an der Mittelverteilung gearbeitet. Dabei werden unter anderem auch die genauen Förderbedingungen abgestimmt und festgelegt.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab sofort Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind. Das Programm richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden.
Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent. Weitere Informationen unter www.rentenbank.de
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Pressestelle
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