Nienburg (NI) – Landkreis: Gemäß Paragraf 9 (1) der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung sind Veranstalter verpflichtet, religiöse Veranstaltungen mit zehn oder mehr erwarteten Besuchern dem Landkreis Nienburg mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Auch regelmäßig stattfindende Gottesdienste sollen einmalig erfasst werden. Die Anzeige dieser Veranstaltungen erfolgt ausschließlich online. Der Landkreis Nienburg hat auf seiner Internetseite hierfür ein entsprechendes Formular geschaltet unter www.lk-nienburg.de/veranstalter.
Des Weiteren wird mitgeteilt, dass Besucherinnen und Besucher während der Veranstaltung permanent eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Zulässig sind medizinische Masken beziehungsweise FFP2-Masken. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
Zudem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen stets eingehalten werden. Weiterhin ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung erforderlich.
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Landkreis Nienburg