Presseschau – Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema „NRW will Prozesse auf Englisch“

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Presseschau - Kommentar - Presseschau – Bielefeld (NRW)  –  Zivilprozesse an bestimmten Gerichten in Nordrhein-Westfalen künftig auf Englisch anzubieten – diese Idee des Landesjustizministers Peter Biesenbach (CDU) ist bedenklich.

Ja, sogar gefährlich. Das Ministerium verweist darauf, dass es in der Justiz viele ausgewiesene Experten gibt – zum Beispiel den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der international Ansehen genießt. Biesenbach schwebt nun vor, dass solche Gerichte Prozesse auch auf Englisch anbieten, damit ausländische Unternehmen ihre Klagen, in denen es oft um horrende Summen und entsprechende Gerichtsgebühren geht, in NRW ausfechten.

Ein Millionengeschäft für große Wirtschaftskanzleien. »Die Justiz als Standortfaktor« – diese Formulierung stammt aus dem Düsseldorfer Ministerium. »Die Verhandlung ist öffentlich«, heißt es im Paragraphen 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, und dies ist ein Pfeiler unseres Rechtsstaates. Auch das unterscheidet die Demokratie von der Diktatur: dass es keine Geheimprozesse gibt, dass jeder sich Verhandlungen anhören kann, dass die Entscheidungen der Richter weitgehend transparent sind.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein hohes Gut, über das die Obergerichte wachen. Vergisst ein Richter zum Beispiel, nach der nichtöffentlichen Vernehmung eines Sexualopfers die Anzeige auf dem Gerichtsflur wieder auf »öffentlich« umzuschalten, kann allein das ein Grund für eine Revision sein. Nun heißt »öffentlich« zunächst nur, dass Zuschauer ungehindert in den Verhandlungssaal dürfen. Aber der Geist dieser Vorschrift ist natürlich, dass jeder von uns miterleben kann, wie Urteile zustandekommen.

Auch wenn nicht alle Zuschauer das Fachvokabular zum Beispiel eines medizinischen Sachverständigen beherrschen: Im Großen und Ganzen kann der Gang eines Prozesses doch nachvollzogen werden. Den Öffentlichkeitsgrundsatz gibt Biesenbach mit seinem Vorstoß auf. Vielleicht nicht de jure, aber de facto. Prozesse mit komplexer wirtschaftlicher Materie auf Englisch – da wird kein Zuschauer mehr kommen, und es wird nicht viele Journalisten geben, die die Öffentlichkeit noch zuverlässig informieren können.

Der Prozess wird zum closed shop. Die Überlastung der Justiz hat bereits zur Aufweichung des Mündlichkeitsgrundsatzes (nur das mündlich Erörterte darf dem Urteil zugrundeliegen) geführt. Schriftstücke müssen nicht mehr vorgelesen werden, wenn sich die Beteiligten darauf verständigen, sie zu Hause zu lesen – die Zuschauer bleiben ahnungslos. Eine weitere Einschränkung ohne Not darf es nicht geben, wenn die Justiz nicht möchte, dass das latente Misstrauen eines Teiles der Bevölkerung ihr gegenüber weiter zunimmt. »Die Gerichtssprache ist deutsch«, steht im Paragraphen 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Gut, dass Nordrhein-Westfalen den nicht im Alleingang ändern kann.

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