Presseschau – Weser-Kurier: Über minderjährige Schergen des Terrors schreibt Hendrik Werner:

suedwest-news-aktuell-die-presseschau Bremen – Schergen des Terrors: Für ein solches Horrorszenario reichte die kriminelle Fantasie der Drehbuchautoren der Ludwigshafener „Tatort“-Folgen bislang nicht aus: Zwei Mal hat ein Zwölfjähriger in der rheinland-pfälzischen Stadt versucht, mit Bomben Anschläge zu verüben und Menschen zu schädigen. Laut Staatsanwaltschaft war ein Weihnachtsmarkt im Stadtzentrum in beiden Fällen Ziel der Attentate. Sie scheiterten daran, dass die Sprengkörper nicht zündfähig waren. Diesmal nicht.

Wie die Auswertung seines Mobiltelefons belegt, hatte sich das Kind deutsch-irakischer Herkunft per Online-Chat mit Mitgliedern der Terrormiliz Daesch ausgetauscht. Dass Behörden den Bombenleger als Jungen beschreiben, der „stark religiös radikalisiert“ worden sei, ist verstörend. Zum einen künden Angriffspläne per Fernsteuerung erneut von der Barbarei der Anstifter. Zum anderen sind Zynismus und Perfidie von Hinterleuten, die minderjährige Vollstrecker dingen, kaum zu überbieten.

Dass der Junge ein willfähriges Werkzeug war, legt die Wiederholung des Mordplans nahe. Experten warnen, Niederlagen der Terrormiliz könnten den Krieg nach Europa verlagern. Für die Berechtigung ihrer Annahme steht auch die Rekrutierung eines Minderjährigen, der nach deutschem Recht nicht bestraft werden kann. Im Menetekel von Ludwigshafen scheint die Frage auf, wie es die offene Gesellschaft im Ernstfall mit der Schuldunfähigkeit von Kindern hält.

Original-Content von: Weser-Kurier, übermittelt durch news aktuell

Das könnte Sie auch interessieren ...

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com