Rheinland-Pfalz – AVMD-Richtlinie – Heike Raab: Neuregelungen für audiovisuelle Medien im digitalen Zeitalter verabschiedet

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Staatskanzlei Aktuell - Rheinland-Pfalz / Mainz – „Mit der Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rat zu der überarbeiteten AVMD-Richtlinie haben wir eine wichtige Etappe für die Weiterentwicklung der Medien im digitalen Zeitalter erreicht, denn damit ist der offizielle Startschuss für die Umsetzung der Neuregelungen für das klassische Fernsehen, den Video-on-Demand-Bereich und neu auch für Video-Sharing-Plattformen in nationales Recht gefallen“, so Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales anlässlich der Abstimmung des Rates der Europäischen Union über die Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Ziel der Richtlinie ist es, eine Annäherung der Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Akteure zu schaffen sowie die Darstellung von Gewalt- und Hassbotschaften zu bekämpfen. Dabei stehen inhaltlich der Schutz von Kindern und Jugendlichen, Werberegulierungen sowie Transparenzpflichten im Fokus.

„Ich bedanke mich bei allen Mitstreitern, die es trotz der teilweise schwierigen Verhandlungen geschafft haben, dass wir heute ein gutes Ergebnis vorweisen können. Nun können wir auf nationaler Ebene zügig mit den Arbeiten zur Umsetzung der Richtlinie beginnen“, so Staatssekretärin Heike Raab, die in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder koordiniert.

Hintergrund:

Schon im Mai 2016 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der AVMD-Richtlinie vorgelegt. Im Rahmen des sogenannten Trilogs hatte es lange Verhandlungen zwischen den gesetzgebenden Organen gegeben, bis ein Gesamttext ausgearbeitet war. Nach dem Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 21 Monate lang Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Als EU-Richtlinie lässt die AVMD den Mitgliedstaaten nach Artikel 288 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Spielräume, wie sie die in der Richtlinie vorgegebenen Ziele auf nationaler Ebene umsetzen. Die medienpolitischen Spielräume füllen in Deutschland die Länder vor allem durch ihre Rundfunkstaatsverträge beziehungsweise Medienstaatsverträge aus.

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Staatskanzlei RLP

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