Von der Verordnung betroffen sind Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe, Wettannahmestellen sowie Spielhallen und ähnliche Unternehmen. Die Betreiber der Spielgautomaten sind verpflichtet, bis zum Sonntag, 10. November, überschüssige Geräte abzubauen.
Das Ordnungsamt wird im Rahmen seiner laufenden Kontrollen die Einhaltung der neuen Bestimmung überprüfen.
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Landeshauptstadt Saarbrücken – Der Oberbürgermeister