- Personalausweis oder Reisepass oder Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
- Einzugsbestätigung des Vermieters (Link Wohnungsgeberbestätigung www. trier.de/File/wohnungsgeberbestaetigung.pdf).
- Bei Zuzug aus dem Ausland: gegebenenfalls eine Heiratsurkunde beziehungsweise bei Kindern deren Geburtsurkunde.
- Bei ausländischen Urkunden: Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetscherin.
- Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.
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Urheber: Presseamt Trier