Zwischen 18 Uhr abends und 5 Uhr morgens und an den Wochenenden kann bei geöffneter Schranke der Parkplatz allgemein genutzt werden, hierbei gelten auch dort die Parkgebühr-Regelungen.
Die Verwaltung bittet um Beachtung der Änderung und weist darauf hin, dass Montag bis Freitag von 5 bis 18 Uhr unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Der öffentliche Parkbereich auf dem Augustinerhof vor dem Rathaus-Hauptgebäude ist von dieser Regelung nicht betroffen.
***
Presseamt Trier