25.000 Euro Strafe für Tierquäler – Jedes Jahr werden in Deutschland unzählige Haustiere einfach ausgesetzt – oft aus Bequemlichkeit, Überforderung oder weil die Besitzer sie nicht mehr haben wollen. Doch das ist nicht nur herzlos, sondern auch strafbar! Wer sein Tier sich selbst überlässt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Tierschutzgesetz: Aussetzen ist verboten
Das deutsche Tierschutzgesetz (§ 3) stellt klar: Ein Tier auszusetzen oder zurückzulassen, ist verboten und somit eine Straftat! Wer dagegen verstößt, riskiert eine hohe Geldstrafe. In schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen.
Trotzdem passiert es immer wieder:
🐶 Hunde werden an Autobahnraststätten angebunden und zurückgelassen.
🐱 Katzen landen in Kartons vor Tierheimen.
🐰 Kaninchen werden einfach in den Wald gesetzt – ein sicheres Todesurteil!
Warum setzen Menschen ihre Tiere aus?
Die Gründe sind oft erschreckend banal:
❌ Unüberlegte Anschaffung – besonders nach Weihnachten enden viele Tiere auf der Straße.
❌ Überforderung – ein Tier kostet Zeit, Geduld und Geld.
❌ Urlaub oder Umzug – statt einer Lösung wird das Tier einfach „entsorgt“.
❌ Finanzielle Probleme – Tierarztkosten und Futter können zur Belastung werden.
Es gibt Alternativen!
Wer sein Tier nicht mehr behalten kann, hat andere Möglichkeiten:
✅ Tierheime und Tierschutzorganisationen helfen bei der Vermittlung.
✅ Pflegestellen und Tierrettungsvereine nehmen Tiere auf.
✅ Online-Plattformen bieten eine seriöse Weitervermittlung.
✅ Freunde oder Familie als neue Besitzer suchen.
Fazit: Tiere sind keine Wegwerfware!
Ein Haustier ist eine lebenslange Verantwortung. Wer es einfach aussetzt, begeht nicht nur eine grausame Tat, sondern macht sich strafbar. Statt das Tier schutzlos auszusetzen, sollte jeder verantwortungsbewusst handeln – denn Tierliebe endet nicht, wenn es unbequem wird.
🔎 Hinweis: Wer ein ausgesetztes Tier findet, sollte sofort das Veterinäramt oder einen Tierschutzverein informieren (hk)!