„Für alle Kinder, Lehrer und das gesamte Personal der Einrichtung wird auch hier eine häusliche Isolation von 14 Tagen angeordnet. Der Träger und die Schulleitung wird die Eltern darüber schnellstmöglich informieren, ein schriftlicher Bescheid des Gesundheitsamtes folgt“, so Pressesprecher Kai Schulz. In Abstimmung mit der Leitung des Eigenbetriebs Kindertagesstätten wurde darüber hinaus festgelegt, dass die Eltern für die Zeit der häuslichen Absonderung keine Beiträge entrichten müssen. Damit soll die Belastung in dieser Zeit minimiert werden.
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