Messer­attacke von Würzburg – Keine Abschiebung des 3-fachen Mörders aus Somalia!

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Messer­attacke von WürzburgKeine Abschiebung des 3-fachen Mörders aus Somalia! Vier Jahre nach der grausamen Messerattacke in Würzburg steht fest: Der Attentäter, der am 25. Juni 2021 drei Frauen tötete und mehrere weitere Menschen schwer verletzte, wird nicht abgeschoben. Der somalische Täter bleibt dauerhaft in Deutschland – untergebracht in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.


Hinweis der Redaktion:
In der Überschrift, im Beitrag und in der Bildgestaltung wird der Begriff „Mörder“ verwendet, da der Täter nachweislich drei Frauen getötet hat.
Rechtlich gilt er jedoch als schuldunfähig und wurde daher nicht wegen Mordes verurteilt, sondern gemäß § 63 StGB unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Die Bezeichnung erfolgt ausschließlich im journalistischen und beschreibenden Sinn, nicht als juristische Bewertung.


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Der Fall: Ein Blutbad mitten in Würzburg

Am 25. Juni 2021 griff der somalische Täter – laut Behörden vermutlich Mitte 30 – in einem Kaufhaus und anschließend auf offener Straße mehrere Passanten mit einem Messer an. Drei Frauen verloren ihr Leben, mehrere weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der Täter rief während seiner Tat „Allahu Akbar“ und wurde schließlich durch einen gezielten Schuss der Polizei gestoppt.

Das Landgericht Würzburg erklärte den Mann später für schuldunfähig. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm eine paranoide Schizophrenie. Seitdem befindet er sich unbefristet in einer forensischen Klinik.

Die geplante Abschiebung – und warum sie nun scheitert

Noch im Sommer 2025 wurde über eine mögliche Abschiebung des Täters berichtet. Zahlreiche Politiker forderten, dass der Mann das Land verlassen müsse. Auch das Mittelrhein Tageblatt berichtete über diese Pläne:
👉 Messerattacke Würzburg (25.06.2021): 4 Jahre nach der Bluttat mit 3 Toten – Attentäter soll abgeschoben werden

Nun wurde jedoch bekannt: Die Abschiebung wird nicht vollzogen. Der Grund ist aus Sicht vieler Bürger unfassbar – und doch juristisch nachvollziehbar.

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Die Begründung der Behörden

Laut den zuständigen Stellen sei eine Abschiebung nicht möglich, weil:

  • Der Täter aufgrund seiner psychischen Erkrankung dauerhaft gefährlich sei.

  • Eine Rückführung nach Somalia rechtlich problematisch wäre, da dort keine gesicherten Aufnahmebedingungen bestehen.

  • Das Risiko bestehe, dass der Mann nach einer Abschiebung erneut nach Deutschland einreisen könnte – diesmal unkontrolliert und ohne Aufsicht durch Behörden oder Ärzte.

  • Außerdem dürfe die angeordnete Unterbringung im Maßregelvollzug nicht durch eine Abschiebung unterbrochen werden.

Kurz gesagt: Man fürchtet, dass eine Abschiebung mehr Gefahr als Sicherheit schaffen würde.

Ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat

Diese Begründung lässt viele fassungslos zurück. Denn sie zeigt ein tiefgreifendes Problem: Der Staat gesteht damit indirekt ein, dass abgeschobene Straftäter offenbar jederzeit wieder unkontrolliert einreisen können – selbst nach schwersten Verbrechen.
Wenn Behörden ernsthaft argumentieren, man dürfe jemanden nicht abschieben, weil er anschließend wiederkommen könnte, ist das nichts anderes als ein Eingeständnis des eigenen Kontrollverlustes.

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Ein solches Signal ist brandgefährlich: Es zeigt, dass Deutschland nicht mehr in der Lage ist, seine Grenzen effektiv zu schützen und Rückführungen dauerhaft umzusetzen. Statt klare Konsequenzen zu ziehen, wird der Täter lieber hier behalten – in Sicherheit, auf Kosten des Steuerzahlers.
Das ist ein Zustand, den viele Bürger als Versagen des Systems empfinden. Es wirft die Frage auf, wohin diese Entwicklung noch führen soll. Wenn selbst bei einem dreifachen Mörder aus Somalia keine Abschiebung mehr möglich ist – was gilt dann noch als Grenze des Rechtsstaates?

Abschiebungen – ein System ohne Wirkung?

Wenn Behörden ernsthaft argumentieren, man dürfe einen Straftäter nicht abschieben, weil er anschließend wieder einreisen könnte, dann muss die Frage erlaubt sein: Welchen Sinn haben Abschiebungen überhaupt noch?
Denn folgt man dieser Logik, könnte theoretisch jeder abgeschobene Straftäter jederzeit wieder zurückkehren – illegal, unkontrolliert und unbehelligt. Das bedeutet im Klartext: Der Staat traut sich selbst nicht mehr zu, seine Grenzen zu schützen oder eine Rückkehr dauerhaft zu verhindern.

Damit wird die Abschiebung zu einer rein symbolischen Maßnahme – teuer, bürokratisch und wirkungslos. Die Realität zeigt: Wer abgeschoben wird, kann oft wieder einreisen, weil die Grenzkontrollen in der EU kaum greifen.

Besonders absurd erscheint in diesem Zusammenhang ein weiterer Punkt: Bei bestimmten Rückführungen erhalten die Abgeschobenen 1.000 Euro sogenanntes „Handgeld“ – finanziert vom Steuerzahler. Dieses Geld soll laut Bundesregierung „eine Verelendung im Heimatland verhindern“ und wird teils auch aus juristischen Gründen gezahlt, um Abschiebungen rechtssicher zu gestalten.
So geschah es etwa bei einer Sammelabschiebung nach Afghanistan im Jahr 2024, bei der mehrere verurteilte Straftäter jeweils 1.000 Euro bekamen. Innenministerin Nancy Faeser verteidigte die Praxis damals als „humanitäre Notwendigkeit“, um Klagen gegen die Abschiebung zu vermeiden.

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Doch für viele Bürger wirkt das wie blanker Hohn: Während Opfer und Angehörige lebenslang mit den Folgen solcher Taten leben müssen, werden Täter nicht nur in Deutschland behalten, sondern bei Abschiebungen sogar noch mit Geld ausgestattet.
Das ist – milde ausgedrückt – ein Armutszeugnis für ein System, das sich selbst in Widersprüchen verheddert.

Das Drehtür-System – und die bittere Frage nach dem Handgeld

Bleibt noch eine weitere, höchst brisante Frage: Wie oft darf ein Straftäter eigentlich abgeschoben werden – und jedes Mal 1.000 Euro kassieren?
Denn eine gesetzliche Begrenzung gibt es nicht. Offizielle Programme wie REAG/GARP, die vom Bund und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) finanziert werden, sehen keine klare Obergrenze vor. Wer erneut einreist und wieder abgeschoben wird, kann theoretisch jedes Mal Anspruch auf diese „Starthilfe“ haben – selbst nach mehrfachen Rückführungen.

Das bedeutet: Ein Straftäter, der Deutschland nach seiner Abschiebung wieder betritt, könnte beim nächsten Abschiebeverfahren erneut 1.000 Euro erhalten – bezahlt vom Steuerzahler.
So entsteht ein regelrechtes Drehtür-System, das nicht nur moralisch schwer zu ertragen ist, sondern auch politisch Sprengkraft besitzt.

Während Bürger immer höhere Abgaben schultern, finanziert der Staat Straftätern mit öffentlichen Mitteln ihre Rückkehr in Länder, die sie zuvor verlassen oder gar betrogen haben – und öffnet ihnen gleichzeitig durch offene EU-Grenzen die Möglichkeit zur erneuten Einreise.
Ein System, das sich selbst ad absurdum führt – und das Vertrauen der Menschen in Politik und Recht endgültig zu erschüttern droht.

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Empörung und Unverständnis

In der Bevölkerung sorgt diese Entscheidung für Entsetzen. Viele fragen sich, wie ein Mann, der drei unschuldige Frauen ermordet hat, in Deutschland bleiben darf – noch dazu auf unbestimmte Zeit. Der Fall zeigt erneut die Grenzen des Rechtsstaats, wenn ausländische Täter aufgrund rechtlicher Hürden oder psychischer Diagnosen nicht ausgewiesen werden können.

Kritiker sehen darin ein Versagen der Politik. Sie fordern, dass solche Fälle künftig verhindert werden müssen – durch klare gesetzliche Regelungen, verbindliche Rückführungsabkommen und bessere internationale Zusammenarbeit mit Herkunftsländern.

Fazit: Keine Abschiebung des 3-fachen Mörders aus Somalia

Der Fall Würzburg bleibt ein Symbol für das Spannungsfeld zwischen Menschlichkeit, Rechtsstaat und öffentlicher Sicherheit.
Die Entscheidung, den Täter nicht abzuschieben, mag juristisch korrekt sein – moralisch jedoch bleibt sie für viele Bürger unverständlich und schwer erträglich.
Wenn eine Regierung Angst davor hat, dass ein abgeschobener Mörder einfach wiederkommt, zeigt das, wie tief die Krise des Rechtsstaats inzwischen reicht. (hk)

Quellen: NIUS.de, Süddeutsche Zeitung, Die Welt, infranken.de, flz.de, Bild.de, Focus Online, ZDFheute, Wikipedia, Mittelrhein Tageblatt.

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