Die eingesetzten Streifen konnten den Mann antreffen, wobei es sich bei dem mitgeführten Gegenstand um eine Spielzeugpistole handelte. Nachdem die Beamten dem Mann erklärt haben, dass sein „Spielzeug“ für Passanten durchaus echt aussieht, zeigte er sich einsichtig und wird in Zukunft derartige „Spiele“ in der Fußgängerzone unterlassen.
Neben der Tatsache, dass ein unbedachter Umgang mit solchen Gegenständen andere Bürger in Angst versetzt und Polizeieinsätze auslöst, können auch Ordnungswidrigkeitentatbestände aus dem Waffengesetz erfüllt sein, welche zum Teil empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
OTS: Polizeidirektion Bad Kreuznach