Berlin – Heute Thema im Bundestag: Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung.

Deutsches Tageblatt - Heute im Bundestag - Aktuell -Berlin – Bundestag: (hib/mwo) Unterschiedliche Ansichten bezüglich einer wirksamen Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und unseriöser Geschäftspraktiken vertraten Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochabend. Während die Vertreter der Werbebranche die existierenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend hielten und lediglich eine effizientere Anwendung forderten, befürworteten die Experten aus dem Bereich Verbraucherschutz weiterreichende Maßnahmen.

Anlass für die Anhörung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3332), dem zufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen. Unerwünschte Telefonanrufe stellten seit Jahren ein erhebliches Verbraucherproblem dar, heißt es in dem Antrag. Verbraucher würden nicht nur belästigt, ihnen würden auf diesem Wege zudem oftmals unerwünschte Verträge untergeschoben. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen.

Ausführlich gingen die acht Sachverständigen auf die Fragen der Abgeordneten ein. Verbraucherschützer gaben Einblicke in die Praktiken schwarzer Schafe aus der Werbewirtschaft und warnten vor einer Übernahme der von der EU geplanten Regulierung, die die Situation von Verbrauchern nur verschlechtern würde. Die Vertreter der Werbewirtschaft schilderten die möglichen Auswirkungen einer stärkeren Regulierung auf die Branche.

Dirk Egelseer vom Call Center Verband Deutschland (CCV) betonte in seiner Stellungnahme, es bestehe keine Lücke im Rechtsschutz, denn Verbraucher seien vor ungewollten Verträgen durch ein umfassendes und ausreichendes Widerrufsrecht vollumfänglich geschützt. Die von den Grünen geforderte Einführung der Bestätigungslösung, wonach telefonisch geschlossene Verträge aufgrund von Werbeanrufen nur wirksam sein sollen, wenn der Verbraucher nach dem Telefonat seine Vertragserklärung zumindest in Textform bestätigt, diene nicht dem Verbraucherschutz, sondern erschwere den Vertragsschluss zulasten des Verbrauchers. Kriminelle und unseriöse Werbung würde dadurch nicht verhindert. Die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssten allerdings mit adäquater personeller und technischer Ausstattung durchgesetzt werden.

Rechtsanwalt Stefan Engels vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) lehnte eine Bestätigungslösung mit Verweis auf die Widerrufsregelung ebenfalls ab. Man dürfe die Bürger auch nicht entmündigen. Zudem kenne er aus der Praxis nur wenige Beschwerden. Die von der Bundesnetzagentur verbreiteten Zahlen zu unerlaubter Telefonwerbung seien nicht nachvollziehbar, weil Begründungen fehlten und es keine Rückmeldungen gebe.

Rechtsanwältin Katja Heintschel von Heinegg vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW erklärte, eine Bestätigungslösung schade der seriösen Wirtschaft und verwirre Verbraucher. Der Verband lehne auch die Einführung einer verpflichtenden Rufnummernkennzeichnung für werbliche Anrufe ab. Sie verwies darauf, dass unerlaubte Telefonwerbung ohnehin verboten und mit einem Bußgeld bewehrt sei. Soweit weitergehende Maßnahmen gefordert werden, könne es sich nur um eine bessere Durchsetzung des bereits bestehenden Verbots handeln.

Von der Bundesnetzagentur nahm Abteilungsleiterin Ute Herkendell an der Anhörung teil. Aus Sicht der Behörde bestehe gesetzgeberischer Handlungsbedarf, betonte sie, da unerlaubte Telefonwerbung in Deutschland nach wie vor in massivem Umfang stattfinde. Ihren Angaben zufolge ist die Zahl der Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung wie auch über belästigendes Anrufverhalten seit 2015 kontinuierlich gestiegen. So seien 2018 mehr als 62.000 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen und knapp 40.000 schriftliche Beschwerden über belästigendes Anrufverhalten eingegangen.

Gegenstand der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung seien vermehrt bundesweite bundesweite Massenkampagnen, in die eine große Zahl von Callcentern in teilweise weitverzweigten Subunternehmerstrukturen eingebunden sei. Erforderlich sei aus Sicht der Bundesnetzagentur unter anderem die Einführung einer Dokumentations- und Vorlagepflicht für Werbeeinwilligungen, umsatzbezogene Bußgelder, die Einführung einer Bestätigungslösung sowie eine personelle Verstärkung der Behörde. Von großer Bedeutung ist Herkendell zufolge, dass das aktuelle Verbraucherschutzniveau bei unerlaubter Telefonwerbung auch im Zuge der europäischen Rechtsentwicklung nicht abgesenkt wird.

Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte die Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für Dauerschuldverhältnisse im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ausschließlich sektorspezifische Lösungen würden als Maßnahme gegen unerlaubte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge zu kurz greifen. Die Bestätigungslösung müsse vor allem den Telekommunikationssektor umfassen. Für Energielieferungsverträge müsse zusätzlich zur Bestätigungslösung gewährleistet sein, dass die am Anbieterwechsel beteiligten Stellen das Wechselverfahren nur nach Vorlage der Bestätigung in Textform einleiten dürfen.

Auch Dariusz Kogut vom Verein Antispam aus Deidesheim plädierte für eine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Verträge. Dies stelle für die betroffenen Wirtschaftszweige keine unangemessene Belastung dar. Eine Opt-out-Lösung für Werbeeinverständnisse sei aus Sicht des Verbraucherschutzes vollkommen inakzeptabel. Nach Angaben von Kogut führt die bereits heute im Bereich Telemarketing geltende Verpflichtung, eine Rufnummernkennung zu übermitteln, dazu, dass mit dem sogenannten Rufnummern-Spoofing verstärkt gefälschte Rufnummern angezeigt werden. Dies müsse wirksam unterbunden werden.

Aus Sicht der Dresdener Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold ist es mit Rücksicht auf die zu erwartenden Änderungen auf unionsrechtlicher Ebene nicht der richtige Zeitpunkt für eine Gesetzesänderung, die nur die Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern betreffen soll. Wenn aber eine Änderung angestrebt werde, müsste sie noch mehr Punkte und insbesondere auch Zweifelsfragen der E-Mail-Werbung umfassen. Eine Bestätigungslösung für Verträge, die aufgrund unerwünschter Telefonwerbung zustande gekommen sind, sei durchaus zu erwägen, erklärte Kaufhold. Eine formgebundene Bestätigungslösung für alle telefonisch abgeschlossenen Verträge würde jedoch das Ende des fernmündlichen Vertrags bedeuten und sei abzulehnen. Auch Kaufhold wertete ein von der EU vorgeschlagenes Opt-out, also einen zwingenden Widerspruch gegen Direktwerbeanrufe, als einen deutlichen Rückschritt für den Verbraucherschutz.

Für Felix Buchmann von der Hochschule Pforzheim scheint die Bestätigungslösung insgesamt ein sinnvolles Instrument zu sein, um Verbraucher vor dem ungewollten Abschluss von Verträgen zu bewahren. In Kauf genommen werden würde damit allerdings, dass solche Verbraucher, die auf einen telefonischen Abschluss von Verträgen angewiesen sind, weil ihnen die Möglichkeit zur Bestätigung in anderer Form fehlt, künftig von dieser Möglichkeit des Vertragsschlusses ausgeschlossen wären.

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