BPOL-HH: Personenunfall im Hamburger Hauptbahnhof

Mittelrhein-Tageblatt-Deutsches-Tageblatt-Polizei-News-Blaulicht-Hamburg

Personenunfall im Hamburger Hauptbahnhof, Hamburg (ots) – Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg stürzte am 26.09.2024 gegen 19:38 Uhr ein 65-jähriger Deutscher am Gleis 3 des Hamburger Hauptbahnhofes in einen Spalt zwischen einer stehenden S3 und der Bahnsteigkante.

Reisende, die sich auf dem Bahnsteig befanden, halfen dem Verunfallten noch vor Eintreffen der Rettungskräfte zurück auf den Bahnsteig.

Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei sowie ein angeforderter Rettungswagen trafen am Einsatzort ein. Nach eingehender Untersuchung und Befragung des 65-Jährigen war ein Transport in ein Krankenhaus nicht erforderlich.

Zur Unfallaufnahme waren Streifen der Bundespolizei vor Ort. Nach Zeugenaussagen und Auswertung der gespeicherten Videoaufzeichnungen der entsprechenden Überwachungskameras kann die Bundespolizei ein Fremdverschulden ausschließen. Der Verunfallte geriet beim Betreten der S-Bahn aus eigener Kraft in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und stehendem Zug.

DJ GerreG Hochzeits- und Event DJ Hamburg

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille.

Nach Abschluss der Einsatzmaßnahmen wurde die betroffene S-Bahn wieder freigegeben und der Mann einem Abholer übergeben.

***
Text: Robert Hemp – Bundespolizeiinspektion Hamburg

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com