Wegen Steuerhinterziehung lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden aus dem Jahr 2017 über eine Freiheitsstrafe von 176 Tagen gegen ihn vor – abzuwenden durch die sofortige Zahlung von 8800 Euro. Hinzu kamen Gebühren von rund 1600 Euro.
Scheinbar hatte sich der Deutsche seither im Ausland aufgehalten. So wurde er in das Bremer Polizeigewahrsam eingeliefert. Erst im Verlauf der Nacht konnte der Mann den Betrag einzahlen und wurde entlassen.
Bundespolizeiinspektion Bremen