Dresden – Dresden in Zeiten des Corona-Virus – Update 3. Mai 2020

Spielplätze, Museen und Zoo eröffnen wieder – Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend in Verwaltungsgebäuden.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden -Dresden (SN) – Nachdem auf Bundes- und Landesebene die pandemiebedingten Einschränkungen gelockert wurden, bereitet die Landeshauptstadt Dresden die Öffnung der Ämter und Einrichtungen vor. Die Dresdner Verwaltung arbeitete am Feiertag und am Wochenende, damit Spielplätze und Tagespflege ab 4. Mai wieder öffnen können. Auch die Museen und der Zoo gehen wieder an den Start und der Versand von über 10.000 Mund-Nasen-Bedeckungen an Dresdnerinnen und Dresdner wird vorbereitet. Für die Öffnung der Dresdner Einkaufszentren und den Start der Angebote der offenen Kinder- und Jugendhilfe hat das Gesundheitsamt in den letzten drei Tagen Hygienekonzepte geprüft und genehmigt.

Öffnung der Dresdner Spielplätze am Montag, 4. Mai
Klettern, Schaukeln, Buddeln – mit Abstand das Beste. Viele Familien warten darauf seit Wochen. Ab Montag, 4. Mai 2020, öffnen die über 200 städtischen Dresdner Spielplätze wieder. Dafür gibt es Regeln: Kinder dürfen nur mit einer Aufsichtsperson auf den Spielplatz, der Mindestabstand von 1,50 Meter soll grundsätzlich eingehalten werden und Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn dieser Abstand gewahrt bleibt. Geht das nicht nebeneinander – dann nacheinander. Eine Übersicht der Spielplätze und der aktuellen Regeln zur Spielplatznutzung finden Eltern unter www.dresden.de/spielplaetze

Städtische Museen starten am Dienstag, 5. Mai
Die Museen der Stadt Dresden öffnen ihre Häuser diese Woche wieder zu den regulären Öffnungszeiten. Montag ist generell Ruhetag. Damit sind etwa im Stadtmuseum die Sonderausstellung zum 150-jährigen Jubiläum der Dresdner Philharmonie mit Fotografien von Frank Höhler sowie „Die heimliche Perspektive“ mit Werken von Frank Lippold wieder umfänglich zu sehen. In den vergangenen Wochen haben alle städtischen Museen Maßnahmen entwickelt, den Betrieb mit den angezeigten hygienischen Voraussetzungen in Einklang zu bringen. Dazu zählt neben der verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung auch die Abschaltung der interaktiven Medienstationen. Am Dienstag, 5. Mai öffnen das Stadtmuseum Dresden, die Städtische Galerie Dresden, die Technische Sammlungen Dresden, das Kunsthaus Dresden und das Leonhardi-Museum Dresden. Ein Tag später, am 6. Mai sind das Carl-Maria-von-Weber-Museum, das Kraszewski-Museum, das Kügelgenhaus, das Palitzsch-Museum und das Schillerhäuschen wieder für die Besucher da. Als kleine Entschädigung für die pandemiebedingte Schließung gibt es für Inhaber der Jahreskarten über eine automatische Verlängerung der Gültigkeit um zwei Monate. Öffnungszeiten und Adressen unter www.dresden.de/museen

Zoo Dresden öffnet am 4. Mai
Es gelten dann die normalen Öffnungszeiten von täglich 8.30 bis 18.30 Uhr. Eine Maskenpflicht besteht während des Zoobesuchs nicht. In den Sanitärräumen wird jedoch um eine Mund-Nasen-Bedeckung gebeten. Zusätzliche Wachkräfte achten im Zoo darauf, dass sich keine Gruppen bilden und an engen Gehegen (Pinguine, Erdmännchen, Löwengrotte etc.) die Abstandsregeln eingehalten werden. Alle Tierhäuser und das Streichelgehege bleiben geschlossen. Die Gastronomen bieten eine „To-Go“- Verpflegung, der Betrieb des Parkplatzes läuft uneingeschränkt. Zur Regulierung der Besucherzahl – aktuell begrenzt auf 1.000 – werden ab sofort über die Website www.zoo-dresden.de datumsbezogene Online-Tickets verkauft. Es gibt auch weiterhin Tickets an den Zoo-Außenkassen, hier aber gegebenenfalls mit dem Risiko längerer Wartezeiten. Aufgrund der Einschränkungen gelten ermäßigte Ticketpreise für Tageskarten (Erwachsene: 6 Euro / Kinder: 2 Euro zzgl. 1 freiwilliger Artenschutzeuro). Jahreskarteninhaber müssen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Online-Ticket erwerben.

Mund-Nasenschutz im Rathaus
Der im März festlegte Notbetrieb der Verwaltung wird schrittweise aufgehoben, um die Öffnung der Ämter vorzubereiten. Nach wie vor gibt aber es keinen offenen Besucherverkehr. Termine finden nur mit vorheriger Terminvergabe statt. Zudem gilt ab Montag, 4. Mai 2020 die Pflicht für Besucherinnen und Besucher, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn sie ein Verwaltungsgebäude betreten. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und Menschen, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Behinderung dafür nicht in der Lage sind. Wenn im direkten Kontakt der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, tragen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Dresden eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Bürgertelefon und Masken
Über das verlängerte Wochenende gingen am täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzten Bürgertelefon (0351) 488 53 22 wieder zahlreiche Fragen zur neuen Sächsischen Allgemeinverfügung ein. Außerdem wurden Maskenbestellungen registriert. Auch online können Bedürftige zwei Masken unter www.dresden.de/bestellung-mnb anfordern. Der Versand dafür startet nächste Woche.
Ab Montag, 4. Mai, startet zusätzlich die Verteilung von Mund-Nasen-Schutz in folgenden Stadtbezirksämtern, jeweils ab 13 Uhr: Altstadt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden; Plauen, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden; Pieschen, Bürgerstraße 63, 01127 Dresden; Leuben, Hertzstraße 23, 01257 Dresden. Am Dienstag, 5. Mai, folgen dann ebenfalls ab 13 Uhr folgende Stadtbezirksämter: Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden; Cotta, Lübecker Straße 121, 01157 Dresden; Klotzsche, Kieler Straße 52, 01109 Dresden; Prohlis, Prohliser Allee 10, 01239 Dresden; Loschwitz, Grundstraße 3, 01326 Dresden und Blasewitz, Naumannstraße 5, 01309 Dresden.
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