Zeitgleich beauftragt das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ein Landschaftsarchitekturbüro mit einer „denkmalpflegerischen Zielstellung“, bei der es um die weitere Vorgehensweise beim Erneuern des Baumbestands im Waldpark Blasewitz geht. Mit ersten Ergebnisse wird im zweiten Quartal 2021 gerechnet, so dass Ende 2021 erste Erneuerungsarbeiten beginnen könnten.
Der Waldpark Blasewitz ist denkmalgeschützt und Dresdens größte kommunale Parkanlage.
Weitere Informationen zu Baumfällungen
Baumfällungen bedürfen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden eine Genehmigung. Sie sind nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
Zuständigkeiten für Baumfällungen: Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft ist zuständig für alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in Park- und Grünanlagen. Das Umweltamt ist zuständig für die Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Dresdner Grundstücken.
Einen Überblick über bevorstehende Fällungen bietet eine im Internet unter www.dresden.de/baum veröffentlichte Liste. Diese Liste basiert auf dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bekannten und gemeldeten Baumfällungen auf Grundlage der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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