Dresden – Landtagswahl am 1. September 2019 aktuelle Infos zu: Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigungen, Wählerverzeichnis

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Dresden - Dresden (SN) – Am 1. September 2019 findet die Wahl des 7. Sächsischen Landtags statt.

Wahlberechtigung für die Landtagswahl
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten im Freistaat Sachsen ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Hat jemand keine Wohnung in einem anderen Land der Bundesrepublik, genügt der gewöhnliche Aufenthalt. In Dresden können alle Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt eingetragen sind, wählen.

Neu ist, dass auch diejenigen Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, grundsätzlich wahlberechtigt sind. Wenn sie zum Stichtag 21. Juli 2019 mit Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde der Landeshauptstadt Dresden gemeldet sind, werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt aufgenommen und müssen keinen gesonderten Antrag stellen.

Versand der Wahlbenachrichtigungen
Zum Stichtag 21. Juli 2019 wurden rund 428 000 Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung im A4-Format als Brief. Der Versand beginnt am Freitag,26. Juli 2019. Bis spätestens 11. August 2019 werden alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Die Wahlbenachrichtigung informiert alle Wahlberechtigten darüber, in welchem Wahllokal sie am Wahltag ihre Stimmen abgeben können. Die Dresdnerinnen und Dresdner können die Lage ihres Wahllokals ab Anfang August auch im Internet abrufen. Dazu wird im Themenstadtplan (stadtplan.dresden.de) ein Wahllokalfinder eingerichtet.

Wer bis zum 11. August 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wendet sich bitte an das Bürgertelefon 0351-4881120. Hier erhalten Bürgerinnen und Bürger Auskunft darüber, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Nur so kann diese Person sicher sein, dass sie ihr Wahlrecht am Wahltag auch ausüben kann.

Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten können Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, um die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu überprüfen und gegebenfalls die Berichtigung zu beantragen. Das Wählerverzeichnis liegt vom 12. bis 16. August 2019 im Briefwahlbüro, Theaterstraße 11-15, 1. Etage, Raum 100, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr aus. Nur in dieser Zeit kann Einspruch eingelegt werden.

Weitere Informationen: www.dresden.de/wahlen
____________________________________

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com