Das Ordnungsamt weist auf Regeln in Grünanlagen und auf Spielplätzen hin
Grünanlagen
- Abfälle und Müll nicht einfach liegen lassen, sondern in die dafür vorgesehenen Behältnisse werfen.
- Nächtigen und Urinieren ist im öffentlichen Bereich im gesamten Stadtgebiet verboten.
- Das Befahren von Grünanlagen mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten.
- Ruhezeiten müssen eingehalten werden: montags bis donnerstags und sonntags von 22 bis 7 Uhr des Folgetages, freitags und sonnabends von 24 und bis 8 Uhr des Folgetages, zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden und an Sonn- und Feiertagen
- Hundehaufen müssen beseitigt werden.
- Die Leinenpflicht muss je nach Stadtgebiet beachtet werden.
- Offene Feuer und Grillen sind im öffentlichen Bereich außerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen nicht erlaubt.
Spielplätze
- Für Hunde ist der Zutritt auf Spielplätzen verboten.
- Der Spielplatz darf nur zu den festgelegten Zeiten genutzt werden.
- Es darf nicht geraucht und es dürfen keine alkoholischen Getränke oder berauschenden Mittel konsumiert werden.
- Glasbehältnisse und metallische Behältnisse dürfen auf Spielplätzen nicht benutzt werden.
- Abfälle und Müll gehören in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
Auf ihren täglichen Fußstreifen kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes auch die Grünanlagen und Spielplätze. Im letzten Jahr mussten die Bediensteten insgesamt 653 Verstößen gegen die Regeln auf Spielplätzen zur Anzeige bringen. 756 Mal missachteten Hundebesitzer die geltenden Regeln im Stadtgebiet. In 640 Fällen wurden Grünanlagen ohne Genehmigung mit Fahrzeugen befahren oder diese dort abgestellt. Kommt die Ordnungswidrigkeit zur Anzeige, sind Bußgelder bis zu 1 000 Euro möglich.
Grundlage der Regelungen sind die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung sowie die Grünanlagensatzung.
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Stadt Dresden