Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes (LÖffZG)

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Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes (LÖffZG)

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Sebastian Bonau:

Die Sonntagsöffnung stärkt die Grundversorgung des ländlichen Raums

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

um es Vorweg zu sagen: Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Grüne Fraktion eine höhere Grenze oder sogar keine Grenze sowohl für die Fläche von personallosen Supermärkten als auch für die Limitierung nach Einwohnerzahlen hätten vorstellen können. Denn es geht hier – und das ist wichtig zu betonen – um personallose Supermärkte. Deswegen sehen wir hier keine Arbeitnehmer*innenrechte betroffen.

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Aber es ist dennoch so, dass Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung gilt. Diese besagen – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:

„Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes (LÖffZG)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bleibt die Ausnahme klar begrenzt durch Personalfreiheit, kleine Fläche, Nahversorgungsbezug und geringe Außenwirkung. Somit entsteht keine werktägliche Geschäftigkeit.

Es gilt der alte Spruch: Drei Jurist*innen, fünf Meinungen und da haben viele Jurist*innen eine andere Auffassung als der Jurist Dr. Buchholz. Das hat auch die Anhörung im Wirtschaftsausschuss gezeigt. Und es stimmt, das wird Herr Dr. Buchholz uns gleich vorwerfen, dass wir hier eher auf Rechtssicherheit zielen als auf eine mutige, radikale Reform. Aber wir halten die Wahrscheinlichkeit für sehr hoch, dass egal in welcher Form wir dieses Gesetz beschließen, gegen dieses Gesetz geklagt werden wird, und daher haben wir die rechtssicherere Variante gewählt.

Wir sehen es als unsere Aufgabe, hiermit eine neue Regelung zur Stärkung der Grundversorgung des ländlichen Raums zu schaffen. Wir schaffen keine allgemeine Sonntagsöffnung, sondern eine eng begrenzte Ausnahme für eine atypische Versorgungsform. Gleichzeitig werden wir die Bäderregelung in Schleswig-Holstein so nicht gefährden. Sie ist eine Ausnahme der Ladenöffnungszeiten, die der touristischen Öffnung dient und sich in der Vergangenheit durchaus bewährt hat.

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Der erwähnte Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung gilt natürlich nicht absolut, sondern in Abwägung zu anderen verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Namentlich: Gleichwertige Lebensverhältnisse. Deswegen beschränken wir die Öffnung am Sonntag auf kleinere Orte, um die Nahversorgung des ländlichen Raumes zu stärken. Denn es ist betriebswirtschaftlich leider so, dass manche Läden nicht wirtschaftlich tragfähig sind, wenn sie nur an sechs Tagen die Woche geöffnet haben.

Ohne Sonntagsöffnung sind bestimmte kleinteilige, personallose Nahversorgungsmodelle strukturell nicht tragfähig. Diese würden daher aus dem ländlichen Raum verschwinden. Es geht nicht um mehr Umsatz, sondern um die strukturelle Tragfähigkeit personalloser Nahversorgung im ländlichen Raum.

Die eingeschränkte Größe des Ladens verhindert, dass es zu einer sogenannten „werktäglichen Geschäftigkeit“ kommt oder eine starke Außenwirkung entsteht, wodurch die Sonntagsruhe verletzt wäre.

Es ist extrem bedauerlich, dass die Läden in Heidgraben und Hemmingstedt zu viele Einwohner*innen haben, um unter diesen Gesetzentwurf zu fallen. Wobei man korrekterweise sagen muss, sie wurden vorher nicht legal betrieben und würden es nun auch weiterhin nicht. Deswegen kann es leider auch keinen Bestandsschutz geben.

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Aber für mehr als 20 personallose Supermärkte im ländlichen Raum, die nicht touristisch geprägt sind, eröffnen wir mit dem Gesetz zum ersten Mal die Möglichkeit legal am Sonntag zu öffnen. Wir ermöglichen also vielmehr, als dass wir verhindern. Darüber hinaus erhalten Hofläden und Automaten eine rechtssichere Regelung für die Öffnung an Sonntagen.

Wir haben einen aus unserer Sicht rechtssicheren Kompromiss gefunden, der die Sonntagsruhe schützt und gleichzeitig die Nahversorgung im ländlichen Raum strukturell stärkt. Wir werden das Gesetz evaluieren, bis dahin eingegangene Gerichtsurteile beachten und dann das Gesetz gegebenenfalls anpassen.

Vielen Dank.

***
Text: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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