Gesonderte Einladungen für den Termin werden nicht verschickt. Sofern Einwendungen erst nach Ablauf der Einwendungsfrist eingegangen oder ungültig sind, wurden die Einwender hierüber bereits schriftlich informiert. Weitere Informationen zum Erörterungstermin sind auf der Startseite www.hochsauerlandkreis.de (Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde) oder im Amtsblatt des Kreises abrufbar.
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Text: Pressestelle Hochsauerlandkreis
Martin Reuther (V.i.S.d.P.)
Steinstraße 27
59872 Meschede