Hundesteuergesetz: Hundesteuerbefreiung für alle Tierschutzhunde in Hamburg – Um die Vermittlung von Tierheimhunden zu stärken, soll das Hundesteuergesetz geändert und Tierheimhunde aus Hamburg von der Hundesteuer befreit werden. Ein entsprechender Antrag der Hamburger CDU-Bürgerschaftsfraktion wird jetzt vom Senat geprüft – auch wie ein gemeinsamer Zusatzantrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen, der auch zeitliche Befristung der Steuerbefreiung für bestimmte Hunde ins Auge fasst. Der HTV befürwortet eine Hundesteuer-Befreiung als Adoptionsanreiz grundsätzlich sehr – diese sollte jedoch für alle Hunde aus dem Tierschutz gelten.
In vielen Tierheimen sind die Kapazitäten erschöpft – auch der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. musste gerade wieder Aufnahmestopps verhängen. Eines der Probleme: Statt sich für einen Hund aus dem Tierheim zu entscheiden, heizen leider zahlreiche Menschen den illegalen Welpenhandel an, der mit viel Tierleid verbunden ist. Um einen Anreiz zu schaffen, sich für einen Tierheimhund zu entscheiden, möchte die CDU alle Hunde, die in Hamburg von einer Privatperson oder einer Behörde direkt an einen Hamburger Tierschutzverein übergeben wurden, künftig dauerhaft von der Hundesteuer befreien. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen fordern in einem Zusatzantrag, das Hamburger Hundesteuergesetz tierschutzfreundlich anzupassen und Halter*innen von Tierheimhunden steuerlich zu entlasten – eventuell zeitlich befristet, dann nur für ältere Hunde auch dauerhaft.

Hundesteuerbefreiung sollte für alle Tierschutzhunde in Hamburg gelten
Aus Sicht des HTV sollten alle Tierheimhunde von der Hundesteuer befreit werden – nicht nur aus Hamburg stammende oder ältere Hunde. „Wir möchten keine ‚Resterampe‘, von der ältere Hunde mit Rabatt vom Staat vermittelt werden – abgesehen vom bürokratischen Aufwand, der mit einer – wie auch immer gearteten – Differenzierung verbunden wäre, widerspricht eine solche Selektierung dem Tierschutzgedanken“, so die 2. Vorsitzende des HTV, Dr. Gabriele Waniorek-Goerke.
Eine Steuerbefreiung sollte zudem auch für Hunde aus dem Ausland gelten, die auf dem Tierschutzwege nach Hamburg gekommen sind. Auch der HTV vermittelt im Rahmen seiner Möglichkeiten gerettete Hunde aus Rumänien.
„Im Grundsatz wollen wir die Steuerbefreiung für alle Hunde aus dem Tierschutz – denn Tierschutz kennt keine Landesgrenzen. Wenn sich die politischen Parteien darauf jedoch nicht einigen können, sondern die Maßnahme auf Hunde aus Hamburg begrenzen wollen, so begrüßen wir diesen kleinen Schritt, der in die richtige Richtung geht“, fasst Waniorek-Goerke zusammen.

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) setzt sich seit mehr als 180 Jahren für Tierschutzbelange ein und hat circa 4.200 Mitglieder. Die mehr als 110 Mitarbeitenden betreuen im Tierheim Süderstraße (Hamm), dem zahlenmäßig zweitgrößten Tierheim Deutschlands, jährlich etwa 9.000 Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel, Schlangen und andere Exoten, aber auch sogenannte Nutztiere und Wildtiere. Der HTV ist als gemeinnützig anerkannt und könnte ohne Spenden und Erbschaften seinen unermüdlichen Einsatz zum Schutz der Tiere nicht leisten.
***
Text: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.