Kaiserslautern – Aktueller Hinweis: Trauerfeiern weiterhin möglich

Anzahl der Gäste in den Aussegnungshallen begrenzt.

Mittelrhein-Tageblatt-Nachrichten-aus-Kaiserslautern-RLP Kaiserslautern – Die aktuell gültige Corona-Bekämpfungsverordnung lässt Trauerfeiern weiterhin zu. Im Freien wie in den Aussegnungshallen gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln.

Je nach Größe der Aussegnungshalle in Kaiserslautern dürfen insgesamt zwischen sieben und 15 Trauergäste teilnehmen. Zu den erlaubten Gästen zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Verlobte der Verstorbenen, Verwandte des ersten und zweiten Verwandtschaftsgrades mit Lebens- und Ehepartnern sowie Personen eines weiteren Hausstands.

Sofern es der Platz erlaubt, können bis zur maximalen Gästezahl auch weitere Personen die Trauerfeierlichkeit begleiten.

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Büro des Oberbürgermeisters
– Pressestelle –
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern

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