Koblenz – Bekämpfung der Corona-Pandemie: Vernunft wichtig – Präsenz und Kontrollen abgestimmt

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Koblenz -Koblenz –  In der öffentlichen Diskussion befinden sich derzeit gerade immer häufiger festzustellende Zusammenkünfte in großen Gruppen, bei denen mehr oder minder bewusst einzelne Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz umgangen werden. In der Stadt Koblenz stehen hierbei derzeit der Münzplatz und das Deutsche Eck besonders im Fokus.

Die Polizei Koblenz, die Stadt Koblenz und das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz weisen in diesem Zusammenhang gemeinsam nochmals darauf hin, dass es wichtig ist, dass sich die Menschen an die geltende Verordnung des Landes zur Bekämpfung des Covid-19-Virus halten.

Immer weiter fortschreitende Lockerungen sind umgesetzt oder auf dem Weg. Um diese nicht zu gefährden, sollte jede und jeder Einzelne das persönliche Handeln hinterfragen.

Nicht nur sich selbst zu schützen und gesund zu bleiben ist das Ziel, sondern auch gerade gegenüber denjenigen Verantwortung zu übernehmen, an denen eine Covid 19-Infektion vielleicht nicht so einfach vorbeigehen würde.

Niedrige Infektionszahlen, dürfen nicht zu Sorglosigkeit im Umgang mit Abstands- und Hygieneregeln führen – das zeigen Beispiele aus anderen deutschen Regionen sehr deutlich.

Die Stadt Koblenz wird für einzelne Straßenbereiche und Plätze keine Allgemeinverfügung zum Verbot von Alkohol erlassen, um damit diese Zonen für den abendlichen Aufenthalt unattraktiv zu machen. Dies würde Verdrängungseffekte auslösen und Personengruppen möglicherweise in geschlossene Räume drängen, in denen Infektionsgefahren noch deutlich höher sind, als im Außenbereich.

Sehr wohl hat die Stadt Koblenz aber mit der Polizei Koblenz Präsenz und Kontrollen abgestimmt. Hierbei wird selbstverständlich die jeweilige Situation anhand der geltenden Landesregelungen bewertet. So wird nach der 9. Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 10. Juni im öffentlichen Raum neben der Zusammenkunft von Angehörigen zweier Hausstände auch auch das Zusammenkommen von bis zu zehn Personen unterschiedlicher Hausstände möglich sein.

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Stadt Koblenz