Länder billigen „Bau-Turbo“

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Länder billigen Bau-Turbo – Der sogenannte „Bau-Turbo“ hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.

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Abweichungen vom Bauplanungsrecht möglich

Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben.

Drei-Monats-Frist für Zustimmung

Zudem erweitert das Gesetz die Möglichkeiten, zugunsten des Wohnungsbaus von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen. Auch außerhalb von Bebauungsplangebieten kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben, dass sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen müssen. Dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich – sie gilt jedoch automatisch als erteilt, wenn die Kommune innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung nicht widerspricht.

Erleichterungen für militärische Bauvorhaben

Das Gesetz erleichtert außerdem die Genehmigung von Bauprojekten im Außenbereich, die der Herstellung oder Lagerung von Munition, Sprengstoffen und deren Vorprodukten dienen – sofern diese für die Einsatzfähigkeit und Versorgungssicherheit der Bundeswehr erforderlich sind.

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Inkrafttreten

Nach der Ausfertigung und Verkündung tritt das Gesetz am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Plenarsitzung des Bundesrates am 17.10.2025

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Text: Bundesrat, Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

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