Festlegung des Magdeburger Gesundheits- und Veterinäramtes.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres und soll den Ausbruch bzw. die Weiterverbreitung des „Corona“-Virus‘ und der gefährlichen Variante „Corona SARS-CoV-2“ auf dem Gebiet der Landeshauptstadt einschränken.
Die Untersagung bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Hallen als auch unter freiem Himmel. Die Veranstalter*innen sind aufgefordert, so zu verfahren. Das Gesundheits- und Veterinäramt behält sich vor, bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen hygienische Auflagen zu erteilen.
Mehr zu Hygienehinweisen und Informationen zum „Corona“-Virus finden Sie auch unter https://www.magdeburg.de/Coronavirus.
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Landeshauptstadt Magdeburg
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