Landeshauptstadt Magdeburg – Wirtschaft: Wohnimmobilienverwalter benötigen Erlaubnis

Änderung der Gewerbeordnung.

Mittelrhein-Tageblatt - Deutschland - News - Magdeburg - Magdeburg (ST) – Gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien benötigen seit dem 1. August eine Erlaubnis. Grund dafür ist eine Änderung der Gewerbeordnung.

Zuvor war bei der Aufnahme dieser Tätigkeit lediglich eine Anzeige erforderlich. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich sowohl auf Verwalter von Wohneigentum als auch auf Mietverwalter von Wohnraum. Das Gesetz fasst diese unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammen.

Gewerbetreibende, die vor dem 1. August 2018 Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit weiterhin ausüben wollen, sind verpflichtet, bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis zu beantragen. Zudem benötigen Wohnimmobilienverwalter nun auch eine Berufshaftpflichtversicherung.

Rückfragen dazu können telefonisch unter der Rufnummer 03 91/5 40 20 78 oder während der Sprechzeiten des Ordnungsamtes in einem persönlichen Gespräch gestellt werden.

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Landeshauptstadt Magdeburg
Büro des Oberbürgermeisters
Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Alter Markt 6
39104 Magdeburg

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