Mainz – Stichwahlen für das Amt des Ortsvorstehers / der Ortsvorsteherin in dreizehn Stadtteilen am 16. Juni 2019

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - News - Mainz - Mainz – (gl) Am Sonntag, 16. Juni 2019 finden in der Landeshauptstadt Mainz in 13 von 15 Stadtteilen (Altstadt, Bretzenheim, Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Hartenberg/Münchfeld, Hechtsheim, Laubenheim, Marienborn, Mombach, Neustadt, Oberstadt und Weisenau) die Stichwahlen um den jeweiligen Posten der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers statt. Hier treten dann jeweils die zwei stimmstärksten Kandidatinnen und Kandidaten der zurückliegenden Ortsvorsteherwahl zum entscheidenden Votum an, da im ersten Wahlgang keine/r der Kandidatinnen und Kandidaten mehr als 50 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr kann die Auszählung im Internet unter www.mainz.de mitverfolgt werden.

Für die Stichwahlen der Ortsvorsteherin bzw. des Ortsvorstehers wird keine erneute Wahlbenachrichtigung versendet. Das Wahlbüro der Stadt Mainz teilt mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger erneut die Wahlbenachrichtigung nutzen können, die sie beim ersten Urnengang im Wahllokal wieder ausgehändigt bekamen.

Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr über ihre Wahlbenachrichtigung verfügen, können im identischen Wahllokal wie beim letzten Urnengang durch Vorlage des Personalausweises ihre Stimmen abgeben.

Sollten Fragen im Zusammenhang mit der Wahlbenachrichtigung beziehungsweise Wahlberechtigung für die Ortsvorsteher-Stichwahlen bestehen, steht das Briefwahlbüro unter der Rufnummer 06131 12 15 00 für Auskünfte zur Verfügung.

Das städtische Briefwahlbüro im Rathaus, Haifa-Zimmer, 55116 Mainz, bleibt für die Stichwahlen am 16. Juni 2019 wie gewohnt geöffnet. Während der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros ist auch die sofortige, persönliche Stimmabgabe möglich.

Das Briefwahlbüro ist wie folgt geöffnet:

Montag und Mittwoch 08.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 – 16.00 Uhr
Freitag 08.00 – 18.00 Uhr

Der Wahlbrief muss spätestens bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag im Rathaus, Briefwahlbüro, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vorliegen! Er kann nicht in einem Wahllokal abgegeben werden! Die Wählerinnen und Wähler werden deshalb gebeten den Wahlbrief rechtzeitig auf den Postweg bringen – oder bis spätestens Sonntag, 16. Juni 2019, 18 Uhr, in die Briefkästen am Haupt- oder Seiteneingang des Rathauses einzuwerfen!

Herausgeber:
Stadtverwaltung Mainz
Pressestelle | Kommunikation (Hauptamt)
Marc André Glöckner, Abteilungsleiter und Pressesprecher der Stadt Mainz
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116 Mainz

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