Maxdorf – Auch so verliert man den Führerschein: Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad

Mittelrhein-Tageblatt - Deutsches Tageblatt - Polizei-News - Rheinland-Pfalz -Maxdorf – Am Samstag, den 12.10.2019 gegen 14:10 Uhr wurde die Polizei Maxdorf durch zwei Mitarbeiter des Johanniterrettungsdienstes um Hilfe ersucht.

Eine unbekannte Person pöbele Passanten und den Rettungsdienst beim Maxdörfer Gemüselauf (Veranstaltung) an. Durch eine Polizeistreife konnte die augenscheinlich stark alkoholisiere Person in der Schulstraße in Maxdorf angetroffen werden. Da nach Angaben der Sanitäter der 57-jährige Mann zuvor auf einem Fahrrad weggefahren sei, wurde die Person zur Dienststelle verbracht. Da er einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. Hinweise auf weitere Straftaten liegen bislang nicht vor.

Die Polizei weist darauf hin, dass nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der „absoluten Fahruntüchtigkeit“ ab 1,6 Promille, „relativ Fahruntüchtig“ wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-1100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pwmaxdorf@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

OTS: Polizeidirektion Ludwigshafen