Sozialministerin Carola Reimann erklärt dazu: „Damit schützen wir die Beschäftigten im Handel vor ausufernder Arbeitsbelastung im Vorfeld der Silvesterfeierlichkeiten auf der Basis einer verlässlichen Rechtsgrundlage. Die neue Regelung dient aber auch im Sinne der Kundinnen und Kunden dazu, die Öffnungszeiten im Handel zu vereinheitlichen.“
Ausgenommen von der Regelung sind lediglich:
- Apotheken
- Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs
- Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Bekleidungsartikeln und Schmuck
Weitere Informationen zur Reform des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) finden Sie unter:
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/gesundheit_pflege/arbeitsschutz_technischer_verbraucherschutz/ladenoffnung/ladenoeffnung-14135.html
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung