Es wurde ihm ein freiwilliger Drogentest angeboten, welcher positiv reagierte. Die daraufhin angeordnete Blutentnahme wurde im Anschluss im Südharz-Klinikum Nordhausen durchgeführt. Ein zwischenzeitlich durchgeführte Überprüfung zum Führerschein ergab, dass der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis hat.
Das benutzte Fahrzeug war zur Zwangsentstempelung ausgeschrieben, da für dieses kein Versicherungschutz mehr bestand. Dem Beschuldigten wurde die Weiterfahrt untersagt und er wurde danach aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Landespolizeiinspektion Nordhausen