Oldenburg – Freibordunterschreitung bei überladenem Schiff

binnenschiffer-magazin-aktuell Oldenburg (NI) – Am 20.01.2017 stellten Beamte der Wasserschutzpolizeistation Brake bei einer Schiffskontrolle fest, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord bei einem Seeschiff nicht eingehalten waren. Der Mindestfreibord gibt an, bis zu welchem Tiefgang ein Schiff abgeladen werden darf, damit es sicher den nächsten Hafen erreicht.

Bereits beim Betreten des 85m langen Schiffes, dass unter der Flagge von Curacao fährt, wurde festgestellt, dass das Schiff eine leichte Schlagseite zur Backbordseite hat. Die Steuerbordfreibordmarke lag leicht unter der Wasserlinie, die Backbordmarke jedoch erheblich. Nach Ausmessen der Marken und einer Einsichtnahme in die Dokumente des Schiffes wurde festgestellt, dass das Schiff über 8cm zu tief im Wasser lag.

Der 56-jährige litauische Kapitän zeigte sich erstaunt. Er gab als Begründung an, dass ein Ballastwassertank ein Loch habe und somit ständig Wasser nachlaufe. Dieser Zustand bestehe schon seit 11 Monaten, die Reederei wisse das. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Schiffsführung bereits im Ladehafen Stettin 45 Tonnen Mais zu viel geladen hatte. Bereits dort war das Schiff 4cm zu tief im Wasser.

Dann kam noch hinzu, das pro Stunde ca. 10 Tonnen Wasser durch den Riss in den Ballastwassertank eindrang. Das Schiff sank nicht nur tiefer ein, sondern bekam, da es ein seitlicher Ballasttank war, auch noch Schlagseite. Die Besatzung lenzte alle 6 Stunden das Ballastwasser ab. Um den Wassereinbruch zu minimieren, dichtete die Besatzung den Riss ab – eine Spannschraube presste einen Holzkeil auf den Riss, und das bereits seit 11 Monaten.

Die Berufsgenossenschaft für das Verkehrswesen, Abt. Schiffssicherheit in Hamburg, wurde verständigt. Sie führte eine Hafenstaatkontrolle des Schiffes durch und verhängte ein Auslaufverbot. Die Klassifikationsgesellschaft, der „Schiffs-TÜV“, musste das Schiff besichtigen. Dieser verfügte, dass das Schiff eine nahegelegene Werft aufsuchen muss. Erst nach einer Reparatur darf das Schiff wieder Fracht befördern.

Da das Schiff überladen war, musste der Kapitän ein Bußgeld von 1825 Euro bezahlen.

OTS: Wasserschutzpolizeiinspektion Oldenburg

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