Presseschau – Rheinische Post: Lohntransparenzgesetz – Kolleginnen, traut Euch!

Ein Kommentar von Maximilian Plück.

Mittelrhein-Tageblatt - Newsportal - Presseschau - Kommentar - Presseschau – Düsseldorf (NRW) – Das Lohntransparenzgesetz gibt Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, Diskriminierung im eigenen Betrieb aufzudecken. Sie bekommen Gewissheit darüber, ob sie systematisch schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen. Als die damalige Ministerin Manuela Schwesig das Gesetz vorantrieb, war der Aufschrei im Unternehmerlager groß.

Von einem „Bürokratiemonster“ war die Rede. Die Realität widerlegt diese Vorbehalte: Wenn niemand fragt, entsteht auch keine Bürokratie. Natürlich sind die Sorgen groß. Keine Beschäftigte hat Lust, im Kollegenkreis als Querulantin dazustehen, die den Betriebsfrieden gefährdet. Doch dafür bietet das Gesetz Schutz.

Mitarbeiterinnen können ihre Anfrage über den Betriebsrat starten, dann ist die Anonymität gewährleistet. Deshalb der Appell: Kolleginnen, traut Euch! So wird guter Druck erzeugt. Denn am Ende muss es im Interesse des Unternehmers sein, seine Beschäftigten gerecht zu behandeln.

Wer den Ruf hat, Frauen zu benachteiligen, wird es im sich verschärfenden Wettbewerb schwerer haben, weibliche Fachkräfte zu bekommen.

Rheinische Post
Redaktion

Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com