Saarland / Saarbrücken – Schlüsselzuweisungen der Gemeinden und Gemeindeverbände steigen gegenüber dem Vorjahr um knapp 10 %

Nachrichten-der-Landesregierung-Saarland-Aktuell-Saarland / Saarbrücken – Die saarländischen Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten im Jahr 2019 aus dem kommunalen Finanzausgleich über die Schlüsselzuweisungen und vergleichbare allgemeine Finanzzuweisungen Mittel in Höhe von rund 470 Mio. Euro für die Gemeinden bzw. 164 Mio. Euro für die Gemeindeverbände. Diese Zuweisungen sind gegenüber dem Vorjahr um 9,6 % gestiegen.

Innenminister Klaus Bouillon: „Ich freue mich über die Steigerung der Zuweisungen im Jahr 2019. Mithilfe der gesteigerten Zuweisungen können mehr kommunale Projekte unterstützt und realisiert werden und der hohe Sanierungs- und Investitionsstau in den Kommunen kann verringert werden.“

Die Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere die Schlüsselzuweisungen, stellen für die Gemeinden und Gemeindeverbände eine wichtige Einnahmequelle dar. Dies gilt insbesondere für die gewerbesteuerschwachen Gemeinden. Deshalb richtet sich der Blick, wenn es um die Finanzierung der kommunalen Haushalte geht, auch immer auf das aktuelle Volumen des kommunalen Finanzausgleichs.

Zum Hintergrund:
Die Schlüsselzuweisungen sollen Unterschiede in der Finanzausstattung der Kommunen ausgleichen, daneben leisten sie aber auch einen Beitrag zur kommunalen Finanzierung. Der kommunale Finanzausgleich, die sogenannten Schlüsselzuweisungen, sichern den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Grundgesetz und Art. 119 Abs. 2 Verfassung des Saarlandes die finanzielle Grundlage ihrer Selbstverwaltung.

Die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs ist abhängig von den Steuereinnahmen des Landes. Das Land stellt den Kommunen einen prozentualen Anteil seiner Steuereinnahmen zur Verfügung. Im Saarland sind dies knapp 20,6 %.

Um die Schlüsselzuweisungen pro Gemeinde zu ermitteln, wird die Finanzkraft einer Gemeinde einem gesetzlich bestimmten fiktiven Finanzbedarf gegenübergestellt. Übersteigt der Bedarf die Finanzkraft, wird die Differenz bis zu einem bestimmten Prozentsatz ausgeglichen.

***
saarland.de