Simmern im Hunsrück – Anrufe eines falschen Polizeibeamten

Mittelrhein-Tageblatt - RLP-24.de - Nachrichten aus Simmern im Hunsrück - Simmern/Hunsrück – Mehrere Bürger meldeten der Polizeiinspektion Simmern am 14.11.2017, sie seien von einem Mann angerufen worden, der sich als ein Herr Schneider von der Polizei Simmern ausgegeben habe.

Der Anrufer habe angegeben, in der Nachbarschaft der Angerufenen sei eingebrochen worden. Man habe die Einbrecher verhaften können. Bei diesen sei ein Zettel mit der Anschrift der Angerufenen gefunden worden.

Man suggerierte in den Telefonaten, dass die Angerufenen möglicherweise das nächste Einbruchsopfer werden würden. Die Gesprächsverläufe wurden durch die Angerufenen abgebrochen. Diese vermuteten richtigerweise, dass es sich nicht um einen Anruf der Polizei handelte.

Es ist zu vermuten, dass die Wohn-/Lebensverhältnisse der Angerufenen ausgespäht werden sollten.

Die Polizei rät: Geben Sie am Telefon nie Details zu Ihren Vermögensverhältnissen, Ihrer Wohnsituation und zu möglichen Abwesenheiten von zu Hause preis. Das gilt auch, wenn der Anrufer angibt von der Polizei zu sein.

Fragen Sie statt dessen nach einer Rückrufmöglichkeit und rufen sie ausschließlich über die im Telefonbuch angegebene Rufnummer der Polizeidienststelle zurück. Lassen Sie sich auch nicht von Anzeige der richtigen Polizeirufnummer im Display Ihres Telefons täuschen. Diese kann von technisch versierten Tätern bei Ihren Anrufen simuliert werden.

OTS: Polizeidirektion Koblenz

Haftung und Urheberrecht

Die Redaktion übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der veröffentlichten Informationen. Beiträge, die von Dritten, wie z. B. Polizei, Feuerwehr, Vereinen oder Unternehmen bereitgestellt werden, liegen in der Verantwortung der jeweiligen Herausgeber. Jegliche Inhalte, einschließlich Hyperlinks auf externe Seiten, wurden sorgfältig geprüft, dennoch übernehmen wir keine Verantwortung für die Inhalte externer Seiten, auf die im Beitrag direkt oder indirekt verwiesen wird.

Alle Rechte an den Texten und Beiträgen sind vorbehalten. Das Teilen unserer Inhalte in sozialen Medien ist ausdrücklich gestattet, solange die Quelle angegeben wird. Die Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige kommerzielle Nutzung – auch auszugsweise – bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung der Redaktion.

Vier Pfoten Ratgeber
Nach oben scrollen
Cookie-Einstellungen Holger Korsten 150 Bewertungen auf ProvenExpert.com