Stadt Wolfsburg – Geflügelpest: Allgemeinverfügung der Stadt

neues-zur-vogelgrippe Stadt Wolfsburg (NI) – Geflügelpest: Seit November 2016 wurden zahlreiche mit Geflügelpest infizierte Wildvögel fast im gesamten Bundesgebiet festgestellt. In einer Vielzahl von Fällen sind Hausgeflügelbestände von der Tierseuche betroffen – in Niedersachsen gab es bisher acht bestätigte Fälle.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen und damit Tierverluste und große wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

Bei einer bei Wolfsburg-Neuhaus tot vorgefundenen Graugans, wurde nun Geflügelpest vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. In einer Allgemeinverfügung hat die Stadt Wolfsburg das Freilaufen von Hunden und Katzen in den Uferbereichen der Gewässer sowie die Jagd auf jagdbares Wild im Ortsteil Neuhaus mit sofortiger Wirkung vorerst bis zum 31.01.2017 untersagt.

Die Aufstallungspflicht für Geflügel hatte die Stadt bereits Mitte November erlassen. Eine Infektion des Menschen mit dem vorgefundenen Subtypen ist nicht bekannt.

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Text: Stadt Wolfsburg

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