Die Beamten können den VW einer Kontrolle unterziehen. Beim 20-jährigen Fahrer kann Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein so genannter „Evidential-Test“ ergibt einen Wert von 0,60 Milligramm Ethanol je Liter Atemluft, was einem Wert von ca. 1,20 Promille entspricht.
Dem 20-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt. Es wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Zudem erfolgt eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, da begründete Zweifel daran bestehen, ob der Mann charakterlich geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges ist.