Im Rahmen der Überprüfung musste ein Kosmetikstudio im Innenstadtbereich, welches unter Verstoß gegen die Allgemeinverfügung weiterhin geöffnet war, durch die Polizei geschlossen werden. Durch die Polizei wurde gegen die Inhaberin des Kosmetikstudios wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ein Strafverfahren eingeleitet.
Ansonsten konnten keinerlei Verstöße festgestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zweibrücken, welche in der Fußgängerzone und die nahegelegenen Bereiche durchquerten, um etwa beim Bäcker einzukaufen, verhielten sich entsprechend der Verhaltensanweisungen vorbildlich.