Anmeldungen für die außerschulischen Betreuungsangebote der Stadt Sindelfingen sind bei der Schulanmeldung möglich.
Die Anmeldung und die persönliche Vorstellung der Kinder durch die Eltern erfolgen an der zuständigen Grundschule unter Vorlage der Geburtsurkunde oder des Familien-stammbuches. Ein erneutes Einladungsschreiben wird den Eltern bis Ende April 2020 zugehen.
Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler ab dem 01. März 2020 vor der Teilnahme am Unterricht einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind.
Zur Anmeldung bei den Betreuungsangeboten bringen Sie bitte Ihre Bankverbindungsdaten, Arbeitsbescheinigungen und ggf. auch den Impfpass mit.
Bis auf die Osterferienzeit erteilen die Sekretariate der jeweiligen Grundschule oder die Leitungen der Betreuungsangebote nähere Auskünfte.
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