Mainz – SPD: Staatlichen Geldhahn zudrehen

Mittelrhein-Tageblatt - rlp-24.de - News - Politik SPD - Mainz – SPD: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Januar die NPD zwar nicht verboten, ihr aber Verfassungsfeindlichkeit bescheinigt. Heute befasste sich der Bundesrat mit der staatlichen Parteienfinanzierung und verabschiedete eine entsprechende Entschließung. Die SPD-geführte rheinland-pfälzische Landesregierung hatte dazu einen Entschließungsantrag eingebracht.

Generalsekretär Daniel Stich:

„Für eine Partei, der das Bundesverfassungsgericht klar eine Verfassungsfeindlichkeit attestiert, darf es keine öffentlichen Gelder geben. Die eindeutige Devise muss lauten: Wer den Staat bekämpft, bekommt vom Staat kein Geld. Deshalb ist es genau richtig, dass die SPD-geführte Landesregierung hier vorangeht und sich im Bundesrat klar positioniert hat. Unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat dort heute noch einmal deutlich gemacht, dass es nicht hinzunehmen ist, dass eine Partei, die die Menschenwürde missachtet und die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will, staatliche Gelder erhält. Das widerspricht sich und muss schleunigst geändert werden. Hier wird einmal mehr deutlich: Malu Dreyer und die SPD Rheinland-Pfalz zeigen eine klare Haltung. Verfassungsfeindlichen Parteien muss der staatliche Geldhahn zugedreht werden.“

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Text: SPD-Landesverband Rheinland-Pfalz
Klarastr. 15A
55116 Mainz

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