ASCHAFFENBURG (BY) – Wie das Main-Echo am 16.04.2010 bereits berichtet hat, sieht sich die Betreiberin der Gaststätte „Arche Noah“ mit einer Anzeige der Wassserschutzpolizei konfrontiert, weil sie gegen die bayerische Corona-Pandemie-Verordnung verstoßen hat. Die Anzeige liegt dem Ordnungsamt vor. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt:
Am 9. April gegen 16.55 Uhr bis ca. 18.15 Uhr wurde eine männliche Person direkt vor dem Verkaufsstand der oben angegebenen Gaststätte dabei beobachtet, dass sich diese mit der Gastwirtin unterhielt und währenddessen drei Flaschen Bier kaufte und dort auch trank. Offensichtlich benutzte er auch die Toilette der Gaststätte.
Bei der Ansprache des Gastes durch die Polizeistreife um 18.15 Uhr direkt vor der Gaststätte hatte dieser weiterhin ein Bier in der Hand. Er bestätigte, dass er die drei Flaschen Bier vor Ort gekauft und auch dort getrunken hatte.
Am gleichen Tag von 17.32 Uhr bis um 18.15 Uhr konnte eine weitere männliche Person beobachtet werden, die einmal um 17.32 Uhr und dann um 18.00 Uhr im unmittelbaren Nahbereich zwei Getränke konsumierte.
Der Gast gab gegenüber der Polizei an, die Getränke bei der Gaststätte gekauft zu haben. Sie seien ihm direkt geöffnet worden; er habe auch keinen Hinweis erhalten, dass diese nicht vor Ort verzehrt werden dürfen.
Am gleichen Tag von ca. 17.05 Uhr bis 17.15 Uhr kauften zwei Fahrradfahrer bei der „Arche Noah“ etwas zu essen. Sie verzehrten die Speisen direkt vor dem Verkaufsstand der Gaststätte. Am Verkaufsstand der Gaststätte wurden zudem augenscheinlich selbstgemachter Kuchen sowie eine Softeismaschine festgestellt. Diese Lebensmittel waren offenbar zum direkten Verzehr vor Ort gedacht. Darüber hinaus wurden Stoff-Gesichtsmasken zum Verkauf angeboten.
Aufgrund der Feststellungen der Polizei ergibt sich der Verdacht von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Der Bußgeld-Katalog „Corona-Pandemie“ sieht für solche Verstöße eine Geldbuße von 5.000 € vor.
Wie bei allen Anzeigen zu Ordnungswidrigkeiten üblich, wird das Ordnungsamt zunächst der beschuldigten Gastwirtin Gelegenheit geben, sich zu den Sachverhalten aus ihrer Sicht zu äußern. Nach der Würdigung einer eventuellen Stellungnahme wird über den Fall entschieden.
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Stadt Aschaffenburg